Beschlossene Sache: Familien in Bremen können sich über Unterstützung der Stadt freuen

Bremen folgt dem Vorbild aus Niedersachsen

Wer in Bremen für das Kitajahr 2019/2020 geplant hatte, sein Kind in einer öffentlich geförderten Tageseinrichtung oder eines Tagespflegestelle anzumelden, der kann sich freuen: Kosten fallen ab dem 1. August 2019 dafür nämlich nicht mehr an.

Wie der Weser-Kurier berichtete, hat der Bremer Senat eine Gebührenfreiheit für Kita-Plätze beschlossen, die für Kinder ab 3 Jahre bis zur Einschulung in Bremen und Bremerhaven zählen soll.

Diese Änderung wird dann auch im Bremischen Tageseinrichtungs- und Kindergartenpflegegesetz (BremKTG) verankert sein und bis Ende Februar diesen Jahres, nachdem die Bremische Bürgerschaft dieses Gesetz beschlossen hat, offiziell niedergeschrieben sein.

Im Detail sagt das Gesetz dann aus, dass Kinder das dritte Lebensjahr erreicht haben müssen und acht Stunden an fünf Tagen in der Woche betreut werden, ohne dass die Eltern sich finanziell beteiligen müssen.

Lediglich die Verpflegung ist weiterhin von den Erziehungsberechtigten zu tragen.

In Bremen wird dieses Gesetz aber nicht für Krippen- und Hortplätze gelten, wohingegen in der Stadtgemeinde Bremerhaven auch dort die genannte Beitragsfreiheit eintreffen wird.

Die Kinder- und Bildungssenatorin Claudia Bogedan (SPD) sagte zu diesem Beschluss:

„Die Einführung der Beitragsfreiheit trägt zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei, es besteht ein höherer Anreiz zur Berufstätigkeit beider Elternteile, weil durch den Nettoeffekt aus der Berufstätigkeit das Haushaltseinkommen steigt“.

Für das Jahr 2019 wird mit 9,9 Millionen Euro (8 Millionen für Bremen und 1,9 Millionen für Bremerhaven) Mehrkosten gerechnet, in den Folgejahren sind es dann ca. 26,4 Millionen (21 Millionen für Bremen und 5,4 Millionen für Bremerhaven).

Ähnliche finanzielle Unterstützung erfahren bereits auch die Familien in Niedersachsen, an dem sich der Bremer Senat jetzt orientiert hat.

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