Vater (38) aus Leipzig missbraucht beste Freundin seiner Tochter (12) – Bewährungsstrafe

Symbolbild: Motortion Films/Shutterstock

Leipzig/Sachsen: Mit der Liebe ist es so eine Sache. Sie kann an den komischsten Orten entstehen, kann die ungewöhnlichsten Menschen verbinden und kann für viel Diskussion und Streit sorgen.

Der Fall, der nun vor dem Landgericht in Leipzig verhandelt wurde, trifft von allem etwas und ist für Außenstehende wohl kaum nachvollziehbar.

Ein 38 Jahre alter Mann wurde angeklagt, die beste Freundin seiner Tochter, eine zwölf Jahre alte Schülerin, mehrfach misshandelt zu haben.

Vor Gericht gab er nun zu, mit dem minderjährigen Mädchen Sex gehabt zu haben, allerdings spricht der Mann von Liebe und einer echten Beziehung.

Das Gericht verurteilte ihn nun trotzdem wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs, spricht jedoch eine milde Strafe aus.

Liebe oder Missbrauch?

Stefan P. aus Leipzig kennt die Schülerin Marie L. durch seine Tochter. Die zwölfjährige war die beste Freundin der Tochter des 38 Jahre alten Mannes.

Zunächst ahnt niemand etwas, bis die Mutter der zwölfjährigen Schülerin Chatverläufe und Textnachrichten auf dem Handy des Mädchens fand.

Diese zeigten plötzlich, dass P. und die beste Freundin seiner Tochter ein anderes Verhältnis hatten.

Vor dem Landgericht in Leipzig stellte sich nun heraus: Laut dem 38-Jährigen sei die junge Schülerin mit ihm in einer Beziehung gewesen.

Es soll mit leichten Küssen am Hals begonnen haben und wie die Bild berichtet, entstand daraus laut des Vaters eine Beziehung.

Ein halbes Jahr lang sollen der 38-Jährige und das 16 Jahre jüngere Mädchen ein Paar gewesen sein, haben sich geliebt und hatten Sex.

Nachdem die Nachrichten zwischen den beiden auftauchten, zeigte die Mutter der zwölf Jahre alten Schülerin den Mann an. Ihm wurde 15-facher sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen.

Ihm drohten bis zu zwei Jahre Gefängnis, doch sein Geständnis soll nun alles verändert haben.

„Der Angeklagte hat ein in der Form selten gehörtes, reumütiges Geständnis abgelegt“, erklärte der zuständige Richter des Landgerichts.

Die Folge: Stefan P. wird zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt.

Es ist ein heikles Konstrukt, wenn ein junges Kind sich augenscheinlich in eine erwachsene Person verliebt. Kann trotz Einvernehmlichkeit von Missbrauch gesprochen werden? Muss ein 38-Jähriger bewusster handeln und sich von so einem jungen Kind distanzieren?

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