8-Jähriger möchte in Laden mit Spielgeld bezahlen – Polizei ordnet Hausdurchsuchung an und verhört ihn stundenlang

Dass man als junger Mensch viele Flausen im Kopf hat und manchmal Entscheidungen trifft, von denen man die Konsequenzen nicht erkennt, ist normal.

Erst mit dem Alter realisiert und versteht man, wie diese Welt funktioniert und was erlaubt ist und was nicht.

Umso schockierter muss daher der achtjährige Junge aus dem folgenden Fall gewesen sein, über den die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete.

Dieser hatte nämlich Ende April mit seinem zehnjährigen Bruder versucht, in der Schweiz in einem Dorfladen mit Spielgeld zu bezahlen, das der Junge bei einem Karnevalsumzug gefunden hatte.

Geld wird als Grabbeilage benutzt

Die falschen Noten sahen demnach aus wie Fünfzig-Euro-Scheine, hatten aber kein Wasserzeichen und waren mit Hologrammen mit großen, blauen Schriftzeichen auf Chinesisch versehen. Dieses Falschgeld wird auch chinesisches Totengeld genannt und wird in asiatischen Kulturkreisen als Grabbeilage mitgegeben.

Doch auch in diesem Fall zählt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Schweizer Polizisten leiteten nämlich ein Ermittlungsverfahren gegen den Achtjährigen und seine Familie ein. Außerdem ist er laut Medienberichten dank der übereifrigen Polizisten und Ladenbetreiber bis Mai 2032 in den Polizeiakten vermerkt.

Auch wenn er nicht angeklagt wurde, hatten die Beamten ihn als erkennungsdienstlich behandelt und das Haus der Familie durchsucht.

Angestellte informiert unverzüglich Polizei

Zu diesen drastischen Maßnahmen kam es, als der Junge mit seinem Bruder in dem Dorfladen ging und fragte, ob er etwas mit dem Spielgeld kaufen könne. Eine Angestellte schickte daraufhin den Jungen weg und rief die Polizei.

Die Geschäftsführerin verteidigte im Nachhinein das Vorgehen und ließ verlauten, dass sich ihre Mitarbeiterin lediglich an die Richtlinien der Unternehmensleitung gehalten habe.

Die Polizei brauchte gut einen Monat, ehe sie den Jungen mithilfe von Aufnahmen im Kassenbereich gefunden hatte. Der Achtjährige trug ein T-Shirt mit dem Logo der Firma seines Vaters und Ende Mai wurden schlussendlich seine Eltern über den Vorfall informiert.

Anschließend wurden die beiden Brüder stundenlang verhört und die Beamten machten sogar Fotos von ihnen.

Da der Achtjährige noch nicht strafmündig ist, ordnete der zuständige Polizist im Gutachten stattdessen „besondere Hilfestellung“ für ihn an, wodurch er zusammen mit seinen Eltern zum Präventionsgespräch vorgeladen wurde.

Ein Polizeisprecher verwies darauf, dass die Polizisten davon ausgegangen seien, dass das Kind im Besitz eines Bündels voller Falschgeld sei.

Laut Beschlagnahmungsprotokoll stand:

„Drei Mal 50 Euro Spielgeld, zwei Mal 20 Euro Spielgeld, fünf Mal 10 Euro Spielgeld und drei Mal 5 Euro Spielgeld.“

Als Grund vermerkte der Beamte die Verhinderung von Straftaten, wie aus dem Formular zu entnehmen ist.

Man mag nun darüber streiten, ob diese Form der Justiz im Fall eines achtjährigen Jungens angemessen war.

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