Frankfurt a. M.: Festgenommener Mann, der Jungen (8†) grundlos vor ICE geschubst hatte, kommt in Psychiatrie

Manche Verbrechen sind einfach nicht zu begreifen und zu erklären erst recht nicht.

So auch der Vorfall, der sich Ende Juli am Hauptbahnhof in Frankfurt am Main ereignete, bei dem ein achtjähriger tödlich verunglückte, weil er grundlos vor einen ICE geschubst wurde.

Wie der Focus jetzt berichtete, wurde der Täter, Habte A. aus Eritrea, in ein psychiatrisches Krankenhaus verlegt.

Umwandlung des Haftbefehls

Dabei hat der Haftrichter den erlassenen Haftbefehl, der Ende Juli ausgesprochen wurde, in einen Unterbringungsbefehl umgewandelt. Das veröffentlichte die dortige Staatsanwaltschaft.

Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte sich zuvor mit dem 40-jährigen Täter auseinandergesetzt und dabei festgestellt, dass er an einer „Erkrankung aus dem schizophrenen Spektrum“ leide.

Unabhängig von dieser neuen Ausgangssituation dauern die Ermittlungen wegen des Verdachts des Mordes und des versuchten Mordes an.

Der Mann, der in der Schweiz wohnhaft war, hatte auch die Mutter des verstorbenen Jungen vor den ICE geschubst, sie konnte aber überleben.

Im Anschluss an diese Tat versuchte der dreifache Familienvater sogar noch, eine weitere Frau auf die Gleise zu stoßen, womit er aber glücklicherweise aber keinen Erfolg hatte.

„Paranoide Schizophrenie“

Der Gutachter geht laut der Staatsanwaltschaft davon aus, dass bei dem Mann eine „paranoide Schizophrenie“ vorliege, die zur Tatzeit akut vorgelegen habe.

Gleichzeitig erklärte die Behörde, dass diese Schuld „zumindest von einer erheblich verminderten Einsichts- und Steuerungsfähigkeit“ und eine Verlegung in ein psychiatrisches Krankenhaus vonnöten sei.

Von dem Mann gehe eine Gefahr für die Allgemeinheit aus.

Man kann sich nicht vorstellen, was die Familie des verunglückten Jungen seitdem durchstehen muss. Wir wünschen allen Beteiligten viel Kraft in diesen Zeiten.

Teile diesen Artikel, wenn du sie auch in deine Gebete und Gedanken mit einbeziehen wirst und hoffst, dass der Täter seine gerechte Strafe erhalten wird.

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