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Neuer Gesetzentwurf: Gaffern könnten härtere Strafen drohen – Justizministerium mit Vorschlag

Kommt es im Straßenverkehr oder auf Autobahnen zu einem Unfall, zählt buchstäblich jede Sekunde, um womöglich Menschenleben zu retten.

Doch immer häufiger werden Einsatzkräfte daran gehindert, ihren Beruf auszuüben und verletzten oder sogar lebensgefährdeten Menschen zu helfen.

Schuld daran haben vermehrt Gaffer, die sich dieses schreckliche Schauspiel nicht entgehen lassen wollen und alles daransetzen, um einen Blick auf mögliche Opfer zu werfen. Völlig unverständlich, doch leider die traurige Realität.

Weil die Entwicklung dahingeht, dass es mehr anstatt weniger wird, sollen Gaffern jetzt härtere Strafen drohen, wie das Justizministerium verlauten lässt.

Ist man in einen Unfall verwickelt, möchte man in erster Linie, dass einem geholfen wird und das ist meist die Aufgabe von Rettungskräften.

Diese werden in solchen Situationen so schnell es geht gerufen und sind meist innerhalb von Minuten am Unfallort.

Allerdings werden sie immer häufiger von Gaffern davon abgehalten zu helfen, weswegen laut Berichten der FAZ das Justizministerium vorgeschlagen hat, diese härter zu bestrafen.

Demnach sollen diejenigen, die Unfallopfer filmen oder fotografieren, zukünftig mit Strafen rechnen.

Zur Schau stellen eine Straftat

Das „Herstellen und Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt“ soll als Straftat gewertet werden.

Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, der an Länder und Verbände zur Stellungnahme verschickt wurde.

Das Strafrecht schützt zurzeit nur lebende Menschen vor solchen Bildern, bei Opfern werden solche Aufnahmen nur als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht gewertet, wonach Angehörige nur die Löschung auf Internetseiten verlangen können.

Bald könnte es also soweit sein, dass bei Erstellung eine Geldbuße oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren drohen könnten.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte dazu:

„Bei Unfällen Verletzte oder gar Tote aus Sensationsgier zu fotografieren, ist schamlos und verletzt die Persönlichkeitsrechte der Opfer.

Menschen, die in einem solchen Moment nichts anderes im Sinn haben als Fotos zu schießen, verstoßen gegen die Grundregeln menschlichen Anstands und behindern überdies häufig auch die Rettungskräfte.“

Gesetz vor Verabschiedung

Sollte das Kabinett die Neuerungen verabschieden, muss auch der Bundestag zustimmen.

Wann es dann soweit sein könnte, steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest.

Anscheinend reicht der gesunde Menschenverstand nicht, um Menschen davon abzuhalten, Verletzte oder Tote zu filmen. Daher ist dieser Schritt nur mehr als verständlich.

Man kann nur hoffen, dass durch diese Änderung mehr Ordnung bei möglichen Unfällen herrscht.

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