Urteil in Karlsruhe: Mietpreisbremse ist nicht verfassungswidrig und verstößt nicht gegen das Grundgesetz

Im Jahr 2015 wurde sie in Berlin als erstes angewandt, damit Mieter und Mieterinnen auch die Miete zahlen, die gesetzlich festgelegt wurde, die Rede ist von der Mietpreisbremse.

Nachdem dann auch Städte wie München, Frankfurt, Braunschweig oder Jena nachzogen, war dann auch klar, dass Vermieter diese Preisbremse nicht kommentarlos hinnehmen.

So kam es dann auch, wie der Focus berichtete.

Klage in Berlin

Eine Vermieterin aus Berlin hatte Klage gegen die Mietpreisbremse eingereicht, weil sie zuvor die Miete zu hoch angesetzt hatte und aufgrund dessen ihrer Mieterin Geld zurückzahlen musste.

Das besondere an diesem Fall ist, dass das Landgericht Berlin die Mietpreisbremse als unzulässig eingestuft und daraufhin das Bundesverfassungsgericht zu Rate gezogen hatte.

Dort sah man das dann aber anders, wie ein Verfassungsrichter erklärte:

„Es liegt im öffentlichen Interesse, der Verdrängung weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken.“

Mit diesem Urteil ist aus Karlsruhe ist klar, dass die Mietpreisbremse verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist und nicht gegen das Grundgesetz verstößt.

Rechte von Mietern gestärkt

Wer also das Gefühl hat, dass die eigene Miete zu hoch angesetzt ist und sich auf die Mietpreise stützt, hat gute Chancen, Recht zu bekommen.

Bislang galt bis Ende 2018 in 313 von 11.000 Städten und Gemeinden in Deutschland die Mietpreisbremse.

Dieses Urteil stärkt die Rechte der Mieter in einer Zeit, in der immer horrendere Mieten gefordert werden.

Teile diesen Artikel, wenn du dieses Urteil unterstützt und selber schon einmal von zu hohen Mieten betroffen warst.

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