Tierquälerei in Schwerin: Hund tritt in verbotene Bärenfalle

Quelle: Polizeiinspektion Schwerin

Schwerin/Mecklenburg-Vorpommern: Eigentlich wollte eine 50-jährige Schwerinerin am Abend des 23. August nur mit ihrem Hund durch ein Waldstück laufen.

Am Zippendorfer Strand lies sie im Wald ihren Hund von der Leine. Kurz darauf hörte sie nur „erbärmliches Schreien“.

Gegen 19 Uhr wurden Polizei und Feuerwehr gerufen. In einem Waldstück ist ein Hund in eine Tellerfalle, besser bekannt als Bärenfalle, getreten.

Wie die Polizei mitteilte, konnten die Beamten den verletzten Hund aus der Falle befreien und seiner Besitzerin zurückbringen.

Quelle: Polizeiinspektion Schwerin

Hund tritt in verbotene Bärenfalle

Die Polizei fragte bei dem Frauchen mittlerweile nach und kann mitteilen, dass es dem Schäferhundmischling langsam besser geht und sein Bein nicht amputiert werden muss.

Die hohen Tierarztkosten sind allerdings aktuell noch von der Frau zu bezahlen.

Da das Aufstellen solcher Fallen in Deutschland verboten ist, ermittelt die Kripo „wegen des Verdachts der Jagdwilderei, Verstoßes gegen das Bundesjagdgesetz und des Tierschutzgesetzes.“

Dabei bittet die Kriminalpolizei um Mithilfe:

„Wer kann sachdienliche Hinweise zu weiteren Illegalen Fallen in diesem Gebiet geben? Gabe es ähnliche Vorkommnisse, die der Polizei möglicherweise nicht angezeigt wurden?

Hinweise bitte an die Kripo unter 0385/5180-1335 oder an das Polizeihauptrevier unter 0385/5180-2224“

Wir hoffen, dass der Fall schnell geklärt wird und der Täter zur Verantwortung gezogen wird.

Egal ob beabsichtigt oder nicht, die Verletzung von Tieren oder Menschen wurde bewusst billigend in Kauf genommen.

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