Gesicht in Kot gedrückt: Tagesmutter wird nicht gefeuert, obwohl sie 2-Jährigen misshandelte

Symbolbild: suriyachan/Shutterstock

Garbsen/Niedersachsen: Das Amtsgericht Neustadt musste einen ungeheuerlichen Fall von Kindesmisshandlung bearbeiten.

Eine Tagesmutter hatte bei einem zwei Jahre alten Jungen eine grauenhafte Erziehungsmethode angewandt.

Die 57-Jährige bestrafte den kleinen Jungen, nachdem er sein großes Geschäft auf ihrem Wohnzimmerteppich erledigte, damit, dass sie ihn mit dem Gesicht in den Haufen drückte!

Die Eltern waren entsetzt und erstatteten umgehend Anzeige. Doch das Strafmaß schockierte: 2.250 Euro Geldstrafe wegen Nötigung!

Symbolbild: suriyachan/Shutterstock

Gegenüber der BILD sagte die Mutter: „Ich war sprachlos.“

Tagesmutter wird nicht gefeuert

Noch schockierender war die Reaktion des Arbeitgebers. Die Eltern bekamen keine Entschuldigung, sondern ihnen wurde der Betreuungsplatz gestrichen.

Hinzu kam der Hinweis, dass noch 8,50€ Essengeld offen seien sollen.

Die Tagesmutter darf weiterarbeiten. Sie muss einzig nur Auflagen einhalten. Ein Anti-Aggressionstraining und Beratungsgespräche soll sie machen.

„Ich bin mit meinem Fehler ehrlich umgegangen, informierte sofort die Eltern. Natürlich habe ich das bereut, ich betreue Kinder seit 22 Jahren. Es war eine spontane Reaktion, kann sie mir bis heute nicht erklären.“, wird die Tagesmutter zitiert.

Nun erwägen die Eltern des 2-Jährigen eine Klage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz.

Eine wirklich abscheuliche Tat.

Es ist unklar, wie man frischgebackenen Eltern erläutern soll, dass sie sorglos ihr Kind bei der 57-Jährigen abgeben könnten.

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