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89-jähriger Rentner darf doch in seiner Wohnung bleiben – Richterin zeigt großes Herz

München/Bayern: 44 Jahre in ein und derselben Wohnung leben und dann plötzlich einfach der Rauswurf? Ohne ersichtlichen Grund und im hohen Alter?

Es war ein Fall vor dem Münchner Amtsgericht, der die Meinungen spaltete. Nun ist das Urteil gefallen und ließ nicht nur einen beruhigten Senioren zurück, sondern zeigte auch eine Richterin mit großem Herzen.

Aufgrund von Eigenbedarf wollte eine Vermieterin einen 89 Jahre alten Mann aus seiner Wohnung werfen. Der Rentner wollte das nicht wahrhaben, schließlich war die Wohnung jahrzehntelang seine Heimat.

89-jähriger Rentner darf doch in seiner Wohnung bleiben

Wie das Amtsgericht München berichtet, wurde das Urteil in einem der meistdiskutierten Wohnungsräumungs-Prozesse der letzten Zeit gefällt.

Ein 89 Jahre alter Mann aus München-Neuperlach lebte dort 44 Jahre lang in seiner Wohnung. Dann entscheid seien Vermieterin, dass sie den Mieter aus der Wohnung werfen will, da sie die Mieteinheit für den Eigenbedarf benötigt.

Der Mieterverein wollte den Rentner allerdings nicht damit alleinlassen und unterstützte den Rentner bei der Klage gegen die Vermieterin.

Das Amtsgericht München hat nun entschieden, dass der 89-jährige Rentner in seiner langjährigen Wohnung bleiben darf.

„Unter Berücksichtigung dieser Gefährdung ist eine Räumung der Wohnung für den Beklagten nicht zumutbar“

Amtsgericht München

Eigenbedarf besteht, Räumung trotzdem „unzumutbar“

Das Gericht hat zwar anerkannt, dass der Eigenbedarf seitens der Vermieterin korrekt ist und Bestand hat.

Der Sohn der Vermieterin brauch nach einer Trennung eine Wohnung.

Allerdings wäre es für den Rentner eine nicht zu rechtfertigende Härte, die den Eigenbedarf untersiedeln lässt.

Nicht nur ist der Mann seit 44 Jahren mit dem Viertel „stark verwurzelt“, sondern nach dem Tod seiner Frau, befindet er sich in einer „depressiven Episode“. Das ungelöste Problem, also „dem Verlust seiner Wohnung und seines Lebensmittelpunktes“ könnte schwerwiegende Folgen haben.

„Durch einen Umzug würde sich sein psychisches Befinden aller Wahrscheinlichkeit nach noch weiter verschlechtern, bis hin zu einer schweren depressiven Episode, bei der auch ein Suizid nicht ausgeschlossen werden kann“, erklärt das Gericht.

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