Vermieter wollte Wohnung „nur an Deutsche“ vermieten – 1.000€ Strafe wegen Diskriminierung

Symbolbild: Leonardo Da/Shutterstock

Augsburg/Bayern: Die Wohnungssuche ist heutzutage sowieso schon ein schwieriges Unterfangen.

Doch was macht man, wenn man aufgrund seiner Herkunft, Religion, Aussehen oder sonstigem unerfindlichen Grund einfach bei möglichen Wohnungen abgelehnt wird?

Das Amtsgericht Augsburg musste genau in so einem Fall der offensichtlichen Diskriminierung nun ein Urteil fällen.

Vermieter wollte Wohnung „nur an Deutsche“ vermieten

Ein Mietinteressent wollte sich für eine Wohnung von einem 81-Jährigen anmelden bzw. sein Interesse hinterlegen.

Allerdings war der Mann nicht im Wunschprofil des Vermieters. Der Mann hatte sogar in seinem Inserat angegeben, „nur an Deutsche“ zu vermieten, berichtet die FAZ.

Der aus Burkina Faso stammende Interessent ging daraufhin vor Gericht und klagte.

„Diese offene Benachteiligung von Ausländern ist schlichtweg nicht hinnehmbar“, sagte Richter Andreas Roth (Az: 20 C 2566/19).

Wie der Kläger vor Gericht erklärte, wurde ein erstes Telefonat vom Vermieter sofort abgebrochen, als klar war, dass er kein Deutscher sei.

Dabei erklärte der 81-Jährige, dass er seine Wohnung nur an deutsche Staatsangehörige vermietet.

1.000€ Strafe wegen Diskriminierung

Das Amtsgericht Augsburg verurteilte den Vermieter zu 1.000€ Strafe wegen Diskriminierung. Außerdem wurde klargestellt, dass eine Wiederholung einer ähnlichen Tat oder einem Inserat mit „nur für Deutsche“ deutlich höhere Ordnungsgelder aufrufen würde.

Der 81 Jahre alte Vermieter begründete sein Misstrauen damit, dass er mal angeblich einen türkischen Drogendealer in seinem Haus gehabt hatte.

Dazu gab der Richter Roth eine durchaus starke und aussagekräftige Antwort:

„Verbrechen und Vergehen werden von Menschen begangen, nicht von Staatsangehörigen.“

Anders kann man diesen Sachverhalt nicht beenden.

Misstrauen kann durch vieles Entstehen und generalisiert werden. Doch das ist jedem der nichts mit dem eigentlich Fall zutun hat ungerecht gegenüber!

jeder hat ein Recht auf Gleichbehandlung und wie der Richter so präzise sagte: „Verbrechen werden nicht von Staatsangehörigen begangen!“

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