In politisch schwierigen Zeiten, wie wir sie zurzeit in ganz Europa und auf der Welt erleben, ist es wichtig, gegen Diskriminierung und Ausgrenzung einzustehen.
Dennoch entschied sich unter anderem die Niederlande dazu, ein neues Gesetz ins Leben zu rufen, das die gesamte Verhüllung in bestimmten Umgebungen verbiete. Wir berichteten bereits an dieser Stelle davon.
Nun kam es zu einem ersten Vorfall, bei dem dieses eingeführte Gesetz von einem Bürger der Niederlande angebracht wurde und damit hohe Wellen schlug.
Vor allem auch deswegen, weil er es zu weit ausdehnte und eine Entscheidungsgewalt an sich zog, die ihm in der Form nicht zustand.
Man stelle sich einmal vor, man fährt nichtsahnend mit einem öffentlichen Bus, hat für die Fahrt auch rechtmäßig bezahlt und wird trotzdem auf einmal aufgefordert, diesen zu verlassen.
So erging es einer Frau in der südniederländischen Ortschaft Stein, an der belgischen Grenze, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete.
Demnach trug die Frau einen Niqab, einen islamischen Gesichtsschleier, der ab dem 1. August in den Niederlanden in öffentlichen Verkehrsmitteln verboten ist.
Auf dieses Gesetz berief sich der Busfahrer dann auch und verweigerte der Frau die Weiterfahrt. Als diese sich wiederum ebenfalls weigerte auszusteigen, alarmierte der Mann die Polizei. Diese sorgte dann dafür, dass die verschleierte Frau endgültig den Bus verließ.
Stellungnahme vom Arbeitgeber
Aufgrund von Diskussionen in den sozialen Medien bezog ein Sprecher der Buslinie „Arriva“, für die der Busfahrer arbeitet, Stellung.
Er stellte klar, dass alle Fahrer lediglich auf das gesetzliche Verhüllungsverbot aufmerksam machen, aber nicht die Weiterfahrt verweigern dürfen.
In dem seit dem 1. August diesen Jahres geltenden Gesetz steht geschrieben, dass in den Niederlanden Burkas, Niqabs und Integralhelme nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Krankenhäusern und Regierungsgebäuden getragen werden dürfen.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass Menschen in bestimmten Situationen ihr Gesicht zeigen müssen. Ein Verstoß kann mit einer Geldstrafe von bis zu 400 Euro bestraft werden.
Laut Pedro Peter, Präsident des niederländischen Verkehrsunternehmens OV, habe sich der Busfahrer in dem Fall nicht an interne Regeln gehalten.
Man wolle Frauen mit Verschleierung nicht zum Aussteigen bewegen, damit es nicht zu Verzögerungen komme. Der Busfahrer hätte die Frau zwar bitten können, den Bus zu verlassen, doch durch die Verweigerung der Weiterfahrt des Busses habe er gegen die Richtlinien verstoßen, sagte Peters.
Das Problem liegt darin, dass Busfahrer und Schaffner keine Vollmacht hätten, solch eine Aktion durchzuführen.
Unverständnis und Kritik
Kritik an dem Gesetzes gibt es von Muslimischen- und Menschenrechtsgruppen, die es als ein „Teilverbot von Gesichtskleidung“ bezeichneten.
Neben dem Fall in dem Bus kam es auch am Wochenende nach der Einführung des Gesetzes zu einem Vorfall.
Ein Angestellter der niederländischen Stadt Nijmegen hatte einer Frau mit Burka den Zutritt zu einem Spielplatz untersagt, weil es sich dabei um ein Regierungsgelände handele. Der Platz sei mit öffentlichen Geldern bezahlt worden, weswegen die Frau sich zu entschleiern habe.
Die Stadt entschuldigte sich kurze Zeit später bei der Frau und schenkte ihr eine Freikarte für verschiedene Aktionen in der Stadt.
Man merkt schon nach so kurzer Zeit, wie viel Eskalationspotenzial in diesem Gesetz liegt, es wird vermutlich nicht der einzige Fall bleiben.
Krankenhäuser wollen etwa weiterhin Menschen behandeln, egal wie sie gekleidet sind.
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