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Österreich: Lehrer ist nebenbei Bordell-Chef

In der heutigen Zeit ist es üblich, dass es auch mal dazu kommen kann, dass Menschen nicht nur einen Beruf ausüben.

Sei es um Geld zu verdienen oder verschiedene Passionen zu befriedigen. Dabei können Erst- und Zweitjob in vollkommen unterschiedlichen Branchen sein.

Doch in Österreich wurde nun ein Fall aufgedeckt, der so manch einen entsetzte.

Ein Lehrer soll Geschäftsführer eines Bordells sein. Als dies publik wurde, wurde dieser fristlos gekündigt.

Das ist nicht erlaubt und sorgt für einen Rechtsstreit.

Linz/Österreich: Es ist ein Fall, der am Ende vor dem Obersten Gerichtshof Österreichs landete. Ein Lehrer, der bei einer Handelsakademie arbeitet, hat noch einen Nebenjob.

Auf den ersten Blick schien daran nichts falsch zu sein. Der Mann, der Rechnungswesen und Betriebswirtschaftslehre unterrichtet, hatte ordnungsgemäß angemeldet, dass er einen zweiten Job inne hat.

Das Problem, er erklärte seinem Chef, dem Magistrat der Stadt Linz, dass er ein Geschäftsführer einer „Gesellschaft ist“, wie die Kronen Zeitung berichtet.

Welche das genau ist, erklärte er nie.

Nun kam raus, dass es einen Grund gab, wieso der Lehrer darum wohl so ein Geheimnis machte.

Er ist Chef eines Bordells.

Lehrer ist nebenbei Bordell-Chef

Als dies zum Vorschein kam, wurde der Mann umgehend fristlos entlassen.

Der Lehrer wollte dies allerdings nicht wahrhaben. Er verwies darauf, dass der Magistrat nie gefragt habe, um welche Nebentätigkeit es sich genau handelt.

Als Gegenargument gilt dabei, dass der Magistrat nur „auf die Abwicklung des Zahlungsverkehrs“ geachtet hat.

In erster Instanz wurde dem Lehrer sogar teilweise Recht gegeben. Eine Nachfrage seitens des Dienstgebers hätte erfolgen müssen, da der Lehrer so auch keine Aufforderung bekommen konnte, sich von seiner angemeldeten Nebenbeschäftigung zu trennen.

Komplett entschuldbar ist dies allerdings nicht, so das Gericht. Die Nebentätigkeit als Bordell-Chef ist eine „besonders schwere Dienstverfehlung“.

Durch das besondere Ansehen und Verpflichtungen der Lehrer generell, ist eine Tätigkeit in einem Bordell nicht vereinbar.

Das Oberste Gericht hat nun die fristlose Kündigung in eine klassische Kündigung umgewandelt. Der Lehrer verliert zwar seinen Job, ist aber finanziell besser abgesichert.

Wie stehst du zu diesem Fall? Sollte ein Lehrer, solange er rein legal arbeitet, jeden Nebenberuf ausüben dürfen, den er möchte?

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