In Deutschland beginnt mit großen Schritten die kalte Jahreszeit, unschwer an den fallenden Temperaturen und Blättern zu erkennen.
Um diese Blätter vom eigenen Grundstück oder von der Straße zu bekommen, setzen viele Menschen einen Laubbläser ein, ohne zu wissen, was diese Gerätschaften für Auswirkungen auf die Natur haben.
Deswegen hat laut des Stern das Bundesumweltministerium nach einer Kleinen Anfrage der Grünen die Forderung ausgesprochen, dass im privaten Bereich auf die Laubbläser verzichtet werden soll. Kommunen sollen sie auch nur in unverzichtbaren Fällen einsetzen.
Lebensraum könnte drunter leiden
Denn Kleintiere wie Würmer, Insekten, Spinnen oder auch Kleinsäuger könnten ihren Lebensraum und die Nahrungsgrundlage verlieren, sobald das Laub weggeblasen wird.
Zwar werden Laubbläser eher auf versiegelten Flächen wie Gehwegen eingesetzt, allerdings könnte es bei unversiegelten Flächen die biologische Vielfalt gefährden.
Dazu gehören beispielsweise auch Vögel. Diese suchen meist in Laubschichten nach Nahrung in Form von Kleinsttieren und sobald diese dort nicht mehr leben, müssen Vögel woanders auf die Suche gehen.
Der Naturschutzbund warnt ebenfalls vor Laubbläsern:
„Millionenfach werden Kleinstlebewesen zusammen mit dem Laub aufgesaugt und zerstückelt.“
Geschwindigkeiten gefährlich für Insekten
Bei dem Sog entstehen Luftgeschwindigkeiten von bis zu 160 Stundenkilometern und Saugleistungen von etwa zehn Kubikmetern pro Minute erzeugt. Käfer, Spinnen, Tausendfüßer, Asseln und Amphibien haben bei solchen Strömungen keine Chance.
Bei Laubbläsern mit Häckselfunktion werden Insekten und Tiere sogar direkt zerstückelt.
Durch diese Forderung sollen aber nicht nur Tiere geschützt werden, sondern auch die Umwelt.
Laut Umweltexperten können Laubbläser zwischen 90 und 120 Dezibel laut werden und sind dadurch genauso laut wie ein Presslufthammer.
Außerdem produzieren Geräte mit Verbrennungsmotor Luftschadstoffe, die ungefiltert in die Umwelt geblasen werden.
Es können auch Gefahren für die Gesundheit von Menschen entstehen, wenn Mikroben, Pilze und Tierkot, die sich allesamt im Laub sammeln können, in der Luft verteilt werden.
Ein generelles Verbot von Laubbläsern ist allerdings nicht möglich.
Laut dem Bundesumweltministerium hat das europa- und wettbewerbsrechtliche Gründe.
Zwar fallen die Laubbläser unter die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung und es gibt auch Regeln und Auflagen für diese, allerdings liegt es an einem selber, ob man nicht auf andere Art und Weise das Laub von den Gehwegen bekommt.
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