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Schwerverbrecher in Sicherungsverwahrung sollen Freigang bekommen – offener Vollzug für Mörder

Berlin/Deutschland: In Sicherungsverwahrung sind ausschließlich die gefährlichsten Strafftäter, die eine Gefängnisstrafe absitzen. Zu ihnen gehören Mörder, Sexualstraftäter oder Gewaltverbrecher. Bei diesen Schwerverbrechern kann das Gericht dann eine Sicherungsverwahrung veranlassen.

Dies liegt zur Grundlage, dass die Justiz einstuft, dass diese Straftäter auch nach dem Verbüßen ihrer Haftstrafe eine große Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. So sollen sie auch nach der Gefängnisstrafe von der Gesellschaft ferngehalten werden.

Schwerverbrecher in Sicherungsverwahrung sollen Freigang bekommen

Nun berichtet unter anderem der Berliner Kurier, mit Verweis auf den Berliner Senat, dass in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel der erste offene Vollzug für Sicherungsverwahrte eingerichtet werden soll.

Außerhalb der Gefängnismauern sollen Schwerverbrecher die Möglichkeit auf Freigang bekommen. Die Anwohner sind bereist vor Umsetzung des Pilotprojekts beunruhigt.

Derzeit sitzen in der JVA Tegel 50 Sicherungsverwahrte. Darunter auch Mörder und Sexualstraftäter.

JVA Tegel
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Mörder auf “freiem“ Fuß

Bereits jetzt können sich Verbrecher, die in Sicherungsverwahrung sind, für „Lockerungsmaßnahmen“ qualifizieren. Dafür muss jedoch „immer ein externes Sachverständigengutachten vorliegen“, erklärt die Senatsjustizverwaltung.

Wer sich dann auf seinen Ausgängen benimmt und insgesamt positive Anzeichen einer Resozialisierung macht, hat die Chance auf Freiheit.

Seit 2015 gab es bisher 15 Menschen in Berlin, die aus der Verwahrung entlassen wurden.

Der offene Vollzug, würde dann allerdings nicht nur außerhalb der Gefängnismauern stattfinden, sondern den Schwerverbrechern deutlich mehr Freigang ermöglichen.

Erst wenn JVA und die Sachverständigen einig sind über die Gesamtabwägung, kann das zuständige Gericht eingeschaltet werden und anschließend ein offener Vollzug genehmigt werden.

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