Hamburg/Deutschland: Erst vor wenigen Tagen war Weltkrebstag und wir wurden wiedermal daran erinnert, wie viele Menschen mit einer der unzähligen und oft grausam tödlichen Erkrankungen kämpfen.
Brustkrebs ist gerade bei Frauen eine der häufigsten Krebsarten. Dieser kann dabei, je nachdem wie früh er erkannt wird und viele Zellen bereits angegriffen sind, durch unterschiedlichste Behandlungen geheilt werden.
Gerade die Chemotherapie ist oftmals eine letzte, wirksame Therapie. Dabei müssen die behandelten Frauen allerdings eingehen, dass sie nach einer solchen Behandlung unfruchtbar sein können.
Um sich trotzdem noch den Kindewunsch erfüllen zu können, gibt es die Möglichkeit, Eizellen vor Beginn der Behandlung einzufrieren. Im Mai 2019 wurde gesetzlich festgelegt, dass Krankenkassen die Kosten übernehmen müssen.
Krankenkasse verweigert Zahlung
Katharina, eine 31-jährige Brustkrebs-Patientin, bleibt nun trotzdem auf den 4.000 Euro für das Einfrieren der Eizellen sitzen und musste einen Kredit aufnehmen.
Die junge Frau muss nun nicht nur gesundheitliche, sondern auch finanzielle Probleme lösen.
Vor sechs Monaten bekam die Sozialpädagogin die Diagnose: Brustkrebs.
Doch anstatt sich fortan vor allem auf ihre Genesung konzentrieren zu können, steht sie nun auch noch im Konflikt mit ihrer Krankenkasse und musste selbst finanzielle Risiken eingehen, damit ihr Traum von einer eigenen Familie weiterleben kann.
„Es ging alles ganz schnell. Innerhalb einer Woche nach dem Befund musste ich mich entscheiden, ob ich vor Beginn meiner 16 Chemo-Behandlungen noch eine Hormontherapie mache, um Eizellen einfrieren zu lassen”, erzählt sie gegenüber Bild.
Brustkrebs-Patientin will Eizellen einfrieren
Im Mai 2019 wurde ein neues Gesetz verabschiedet, welches besagt, dass Krankenkassen fortan die Kosten für furchtbarkeitserhaltenden Maßnahmen übernehmen müssen.
Priv.-Doz. Kay Friedrichs ist leitender Arzt am Mammazentrum Hamburg und erklärt, wieso das Einfrieren von Eizellen wichtig ist:
„Durch die Chemotherapie werden die Keimzellen des Körpers geschädigt. Die Wahrscheinlichkeit einer späteren Schwangerschaft ist deutlich eingeschränkt.”
Bei Katharina bedeutete dies 4.000 Euro für die sogenannte Kryokonservierung. Als sie dann bei ihrer Krankenkasse, der Techniker Krankenkasse (TK), den Betrag einforderte, wurde dies abgelehnt.
„Dies ist erst möglich, nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) die Richtlinien zur künstlichen Befruchtung geändert hat und eine Beurteilung durch den Bewertungsausschuss erfolgt ist“, erklärt TK-Sprecher Andreas von Münchow.
Dadurch, dass sich die Kasse querstellt, Katharina allerdings ihre Chemotherapie beginnen muss, nahm sie einen Kredit auf, um die Kosten für das Einfrieren der Eizellen selbst zu zahlen.
Rechtlich gesehen, sei die Krankenkasse zwar nicht angreifbar, da das neue Gesetz noch nicht formjuristisch umgeschrieben wurde. Doch wie Experten erklären, zahlen bereits jetzt sieben deutsche Krankenkassen die Maßnahmen, dass der Beschluss in absehbarer Zukunft offiziell ist.
Für Brustkrebs-Patientin Katharina ist die gesamte Streitigkeit mit der Krankenkasse eine zusätzlich, vollkommen unnötige Belastung:
„Die Krankheit zu besiegen kostet schon viel Kraft. Aber zusätzlich noch um Geld kämpfen zu müssen, das uns zusteht, ist einfach nur frustrierend.”
In solch einer schweren gesundheitlichen Situation auch noch finanzielle Probleme durch die eigene Krankenkasse zu bekommen, ist eine unvorstellbare Belastung.
Wir hoffen, dass dort schnell eingelenkt wird, so dass sich Katharina voll auf ihre Genesung fokussieren kann.
Wir wünschen für die Zukunft alles Gute!