Kiel/Schleswig-Holstein: Häusliche Gewalt ist ein großes, gesellschaftliches Problem – auch in Deutschland.
Menschen, die in einer gewalttätigen Beziehung leben, trauen sich oft nicht, damit an die Öffentlichkeit zu gehen oder sich Freunden anvertrauen. Die Angst vor noch größeren Schmerzen und noch länger andauernder Gewalt ist zu groß.
Doch wie geht man mit Menschen um, die Opfer häuslicher Gewalt wurden und sich dann wehren? Was sogar, wenn dies in einem Tötungsdelikt endet und jemand dabei sein Leben verliert?
Dieser Frage musste sich nun das Kieler Landgericht stellen und eine Antwort finden. Eine 34-jährige Frau hat ihren gewalttätigen Freund in einem Streit erstochen. Nun wurde das Urteil gesprochen.
Frau ersticht gewalttätigen Freund
Es war der 14. Dezember 2018. Natascha A. ist mit ihren zwei Kindern und ihrem Lebensgefährten in ihrem Zuhause.
Die 34-Jährige wurde bereits seit längerer Zeit von ihrem Freund verprügelt und körperlich misshandelt. Auch an diesem Abend kam es zu einer handfesten Auseinandersetzung, nachdem sich die Frau und ihr 35 Jahre alter Freund mit Alkohol betranken.
Stundenlang soll der Mann laut Medienberichten auf die Frau eingeschlagen und nach ihr getreten haben.
Vor dem Kieler Landgericht hieß es im Prozess sogar, dass die Kinder der Frau den gewalttätigen Freund anflehten, von ihrer Mutter abzulassen.
„Wir hatten beide getrunken. Er schlug mir ins Gesicht, schubste mich von der Treppe. Die Kinder flehten ihn an aufzuhören. Er packte mich an den Haaren.
Da öffnete ich eine Schublade, hatte ein Messer in der Hand“, erklärte die 34-Jährige vor Gericht.
Dann stach sie zu und verletzte den Mann so schwer im Brustkorb, dass die Blutung nicht mehr zu stoppen war und er an den Folgen des Stiches verstarb.
9 Monate Bewährungsstrafe
Zunächst musste sich die Frau wegen Totschlags verantworten. Die Staatsanwaltschaft forderte drei Jahre Haft wegen Totschlags in minder schwerem Fall.
Die Verteidigung pochte auf Freispruch, da die junge Frau nur aus Notwehr gehandelt haben soll.
Ein Gutachter gab im Rahmen des Prozesses an, dass die Angeklagte unter einer schweren Persönlichkeitsstörung leidet. Außerdem soll sie während der Tat über zwei Promille Alkohol im Blut gehabt haben.
Nach einigen Verhandlungstagen fällte das Landgericht nun ein Urteil: Die 34-jährige Frau wurde zu neun Monaten Bewährungsstrafe wegen schwerer Körperverletzung und drei Jahren Bewährungszeit mit einer Therapie verurteilt.
Aktuell ist die zweifache Mutter mit ihrem Ex-Freund liiert, der erst kürzlich aus dem Gefängnis kam und selbst gewalttätig gegenüber der Frau wurde.
Er darf die Frau nur treffen, wenn die Kinder nicht zu Hause sind.
Leider wirkt dies alles nach einem schwierigen Sachverhalt, bei dem viele Fragen offenbleiben.
Ist das Urteil trotz dem offensichtlichen Totschlag gerechtfertigt?
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