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Berlin: Alleinerziehende Mutter wird nicht mit Kinderwagen in Supermarkt gelassen – Mitarbeiter schickt sie weg

Zwar gelten in jedem Bundesland in Deutschland im öffentlichen Leben Restriktionen und Regeln, allerdings können sie voneinander unabhängig umgesetzt sein.

Während beispielsweise in Nordrhein-Westfalen in Supermärkten zwar das Tragen von Schutzmasken mittlerweile Pflicht ist, gibt es in vielen Märkten keine Obergrenze für die Anzahl von Menschen, die gleichzeitig einkaufen sind.

Anders sieht es dagegen in Berlin aus. Dort passen Mitarbeiter auf, dass sich nicht zu viele Kunden im Laden sind, und müssen deswegen die Rolle des Türstehers einnehmen (was die meisten Berliner aufgrund der ausgeprägten Partykultur schon kennen).

Dass dabei aber der eine oder andere seine neuen Kompetenzen überschätzt, zeigt ein Fall aus dem Berliner Stadtteil Wilmersdorf, über den die Berliner Zeitung berichtete.

Die alleinerziehende Mutter Marina G. (30) war mit ihrer 10 Monate alten Tochter, die verständlicherweise im Kinderwagen lag, unterwegs und wollte in einem Supermarkt ein paar Einkäufe erledigen.

Als sie aber dran war, ließ ein Mitarbeiter des Supermarkts nicht rein.

Die Begründung: Sie dürfe nur mit einem Einkaufswagen und ohne Kinderwagen in den Laden hinein. Selbst nach 30-minütiger Diskussion konnte man sich nicht einigen und Marina G. wurde nach Hause geschickt.

Kein Eintritt mit Kinderwagen

Sie berichtete von dieser Begegnung:

„Wir sind extra wegen der speziellen Kindersachen im Angebot zu Netto gegangen. Ich wollte das schöne Kindergeschirr, Obst, Gemüse und Milch kaufen.

Doch der Verkäufer wollte mich nicht mit Kinderwagen, sondern nur mit Einkaufswagen reinlassen. So wären die Gesetze.“

Der Mitarbeiter hatte auch in keiner Weise ein Einsehen und zeigte lediglich auf die Info-Tafeln, die am Eingang des Supermarkts angebracht wurden.

Die Mutter musste sich sogar noch einen frechen Vorschlag anhören:

„Sie hätten Bilder gemalt für die Leute, die nicht lesen können. Er machte den Vorschlag, dass ich vorne den Kinderwagen schieben und hinten den Einkaufswagen ziehen sollte.

Wo kommen wir denn dahin? Wo soll man sein Baby lassen? Soll man nun den Kinderwagen draußen anschließen wie einen Hund oder ein Fahrrad?“

Darauf hatte der Mitarbeiter anscheinend keine Antwort, weswegen Marina G. und ihre Tochter ohne Einkäufe den Heimweg antraten.

Die B.Z. sprach daraufhin Dr. Markus Ungruhe, Leiter Marketing von Netto, an, der sich für das Vorgehen seines Mitarbeiter entschuldigte:

„Wir werden unser Personal entsprechend für die bereits bestehende kulante Regelung zur Vorgehensweise bezüglich des Umgangs mit Kinderwagen, Rollatoren als bedarfsweisen Ersatz für einen Einkaufswagen sensibilisieren.“

Und legte noch einen 50-Euro-Gutschein für die Mutter als Wiedergutmachung obendrauf.

Keine Frage, bei vielen Menschen liegen zurzeit die Nerven blank und niemand weiß so richtig, wie man sich verhalten soll.

Trotzdem muss man in bestimmten Situationen einen kühlen Kopf bewahren und den gesunden Menschenverstand einschalten.

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