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Bundesagentur für Arbeit beschließt: Mütter, die Hartz IV empfangen, sollen Vollzeit-Stellen annehmen

Wer in die Arbeitslosigkeit gerät, was gerade zu Corona-Zeiten vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern widerfahren ist, der ist auf Arbeitslosengeld angewiesen.

Je nach Dauer der Beschäftigung und des Beschäftigungsverhältnisses kann es dann auch passieren, dass viele Menschen in Deutschland auf die Grundsicherung, sprich Hartz IV, zurückgreifen müssen.

Zwar kommt immer wieder Kritik an Hartz IV auf, dass es zu wenig sei und die Empfänger einen Stempel aufgedrückt bekämen, wodurch sie in der Gesellschaft hinten anstehen würden, allerdings hält der Sozialstaat Deutschland weiterhin daran fest.

Und hat laut Bild in Person der Bundesagentur für Arbeit (BA) noch weitere Pläne.

So sollen Frauen mit Kindern, die Hartz IV empfangen, in Zukunft Vollzeit-Stellen annehmen müssen, vorausgesetzt, ihr Partner ist ebenfalls arbeitslos und ist in der Lage, sich um den Nachwuchs zu kümmern.

„Arbeitsloser Partner kann Kinderbetreuung sicherstellen“

In einem Bericht der internen Revision der BA heißt es, dass Stellengesuche von Müttern mit Hartz IV „sehr oft“ nur in Teilzeit geführt würden, „obwohl grundsätzlich auch der arbeitslose Partner die Kinderbetreuung hätte sicherstellen können“.

Deswegen sollen die Jobcenter die Stellengesuche von arbeitslosen Partnern in Hartz IV-Haushalten mit Kindern „grundsätzlich in Vollzeit“ führen.

Dadurch sollen die Jobchancen der Mütter und die Aussichten für eine dauerhafte Rückkehr auf den Arbeitsmarkt steigen. Bislang wollen Mütter mit Hartz IV nur in Teilzeit arbeiten, da es aber deutlich mehr Voll- als Teilzeitstellen gibt, können sie nicht vermittelt werden.

Weiter heißt es in dem Bericht, dass es bei 43 Prozent der von den Jobcentern geprüften Hartz IV-Paare mit Kindern „kein zielführendes Handeln… im Hinblick auf die Erhöhung der Integrationschancen“ vorgelegen habe.

Zudem bemängeln BA-Experten oft fehlerhafte Angaben der Hartz-Bezieher.

So habe es bei der 33 Prozent der Hartz-Paare mit Kindern in den Akten der Partner zum Beispiel „keine übereinstimmenden Eintragungen zur Anzahl der zu betreuenden Kinder unter 15 Jahren“ gegeben.

Die meisten Menschen, die auf Hartz IV angewiesen sind, haben es sehr schwer, wieder zurück in den Arbeitsmarkt zu finden, obwohl sie wieder arbeiten wollen.

Man darf gespannt sein, inwiefern diese neuen Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit für eine Verbesserung der Arbeitsmarktsituation sorgen.

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