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Bundesland erlaubt Einschulungsfeiern – aber nur mit Abstandsregeln, Großeltern dürfen wohl nicht dabei sein

Nicht nur das Leben von Erwachsenen wurde mit dem Beginn der Corona-Pandemie auf den Kopf gestellt, auch die Kleineren mussten sich komplett umstellen.

Von jetzt auf gleich war es für sie nicht mehr möglich, ihre Freunde zu treffen, auf den Spielplatz zu gehen oder, das gleichermaßen schlimm war, die eigenen Großeltern zu sehen.

Schulen und Kindergärten wurden geschlossen und eine stressige Zeit, für die Eltern und ihre, begann, in der der Unterrichtsstoff zu Hause beigebracht werden musste.

Viele Erziehungsberechtigte machten sich aber auch Sorgen darum, ob ihr Nachwuchs überhaupt eingeschult wird und inwiefern das gefeiert werden darf.

Dahingehend hat jetzt das Bundesland Rheinland-Pfalz einen Entschluss gefasst, wie der SWR berichtete. Allerdings kann dieser für viele Familienmitglieder bedeuten, nicht an den Feierlichkeiten rund um die Einschulung teilnehmen zu können.

„Positiver und guter Start in die neue Lebensphase“

Zwar wurden die meisten Schuleingangsuntersuchungen in Rheinland-Pfalz abgesagt, doch laut des Bildungsministeriums darf die Einschulung nicht untergehen:

„Die ABC-Schützen sollen, wenn irgend möglich, einen positiven und guten Start in die neue Lebensphase erfahren.“

Dabei stellt das Ministerium aber klar, dass die Einschulungsfeiern nur unter Beachtung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen veranstaltet werden dürfen.

Um ein mögliches Infektionsrisiko zu minimieren, müsse die Größe der Feier an den örtlichen Gegebenheiten der Schule und den zeitlichen sowie personellen Ressourcen angepasst werden.

Sollte es möglich sein, die Veranstaltungen draußen zu feiern, ist das ebenfalls erlaubt.

Dabei gilt die einfache Faustregel, je größer die Klassen und je kleiner die Räumlichkeiten oder je geringer das Personal, desto weniger Begleitpersonen dürfen mit hinein.

Maximal zwei Begleitpersonen

Daher können einige Schulen nur anbieten, dass maximal zwei Personen, inklusive Geschwisterkinder, an den Feierlichkeiten teilnehmen dürfen. Gleichzeitig bedeutet das auch, dass etwa Großeltern oder Paten leider draußen bleiben müssen.

Zudem muss weiterhin der erforderliche Mindestabstand von 1,5 Metern sichergestellt sein, der nur bei Menschen nicht gilt, die in einem Haushalt leben. Dadurch können Eltern zumindest zusammen mit ihren Kindern an einem Tisch sitzen.

Ändert sich das Infektionsgeschehen nicht, müssen sogar Schüler nicht auf den Mindestabstand achten. Eine tagesaktuelle Dokumentation der Anwesenden muss aber angelegt werden.

Für die Schulen bedeutet das auch eine lange Liste, die sie vor den Feierlichkeiten abarbeiten müssen.

Dazu gehört unter anderem, dass sie die Räume vor und nach der Veranstaltung gut lüftet und sie muss drauf achten, dass alle Teilnehmer gesund sind. Insbesondere darf niemand Symptome einer akuten Erkältung oder Atemwegserkrankung zeigen.

Gleichzeitig bremst das Ministerium aber auch die Erwartungen und Planungen der Eltern.

Bis zum Start der Schule kann sich nämlich noch vieles ändern. Sollten sich die Infektionszahlen, etwa durch Urlaubs-Rückkehrer, erhöhen, muss die Lage neu bewertet werden.

Auch wenn bestimmt viele Großeltern und weitere Verwandte an den Feierlichkeiten teilnehmen wollen, muss man natürlich daran denken, dass weiterhin eine Pandemie die Welt heimsucht.

Daher muss man diesen großen Tag der Kleinen unter Umständen auf andere Art und Weise feiern und sie ihren Moment genießen lassen.

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