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Hessen: Trotz gesetzlichem Verbot sind in dem Bundesland 125 Minderjährige bereits verheiratet

In der heutigen Zeit wird das Modell der Ehe für viele Menschen immer unattraktiver, weil sie merken, dass es für ein typisches Familienleben nicht notwendig ist.

Darüber hinaus schrecken wohl einige Unentschlossene die hohen Scheidungsraten ab, weswegen diese den Schritt, vor Gott den Bund der Ehe einzugehen, nicht vollziehen.

Zwar gehört es in einigen Kulturen weiterhin dazu, seine Kinder frühzeitig oder gegen den eigenen Willen zu verheiraten, in Deutschland ist das aber gesetzlich verboten.

Nach neusten Zahlen scheinen sich dem aber weiterhin einige Familien, die in dieses Land emigriert sind, zu widersetzen und ihre minderjährigen Kinder zu verheiraten.

Während man davon ausgeht, dass Menschen nur aus Liebe und der Überzeugen, dass man sein gesamtes restliches Leben mit dieser einen Person verbringt, heiraten, sieht das in anderen Kulturen außerhalb von Deutschland grundlegend anders aus.

Dort gehört es etwa zur Familientradition, zum sozialen Status oder auch rein aus finanzieller Hinsicht dazu, verheiratet zu sein.

Zwar sind solche Zwangsheiraten für Minderjährige in Deutschland gesetzlich verboten, doch wie die Bild berichtete, halten sich nicht alle Familien daran, die hier leben.

Seit dem Jahr 2017 sind Ehen von Minderjährigen in Deutschland verboten, doch aktuelle Zahlen des Innenministeriums in Hessen sprechen eine andere Sprache.

Demnach sind in dem Bundesland nämlich 125 ausländische Minderjährige verbotenerweise verheiratet.

Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) veröffentlichte dazu weitere Informationen über die betroffenen Minderjährigen.

Mehr Mädchen als Jungen

Dabei ist auffällig, dass Mädchen mit 111 Fällen deutlich in der Mehrheit sind.

Davon sind sieben sogar 14 Jahre alt, die 14-15-Jährigen machen 31 aus und die restlichen sind im Alter von 16-17.

Bei den minderjährigen Jungen sind sechs zwischen 14 und 15 Jahre alt, beim Rest liegt die Altersspanne bei 16 und 17 Jahren.

Über den geographischen Hintergrund ist bekannt, dass 42 Kinder und Jugendliche aus Syrien kommen, was zugleich den größten Anteil ausmacht.

Durch das Gesetz ist eigentlich eindeutig festgelegt, dass diese Ehen ungültig seien und aufgehoben werden müssen. Durchgesetzt wurde das aber lediglich in zwei Fällen.

Durch Härtefälle etwa, wenn ein bereits ein Kind geboren wurde, greift das Gesetz wohl nicht.

Mit Bulgarien (10), Griechenland (8) und Polen (1) sind auch Minderjährige aus EU-Staaten betroffen. Bei ihnen gelten andere Regeln, wenn die Ehe bereits vor Ort anerkannt war.

Die Zahlen wurden von Innenminister Beuth nach einer Kleinen Anfrage der AfD veröffentlicht.

Diese Zahlen sind auf Grundlage des in Deutschland geltenden Gesetzes durchaus eine Überraschung.

Doch aus den genannten Gründen scheinen dem Gesetzgeber die Hände gebunden.

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