Kinder als ganzer Stolz der Eltern – so kennen wir es und so sollte es auch sein.
Dass man sein eigenes Kleinkind vernachlässigt und sogar nicht füttert, ist für uns unvorstellbar.
Doch genau dies ist geschehen: Eine Mutter hat laut Online-Magazin Wunderweib ihr erst zwei Jahre altes Kind verhungern lassen, während sie selbst tanzen war. Jetzt muss sie sich vor Gericht verantworten.
Die 29-jährige Devin Moon aus Gwinnett Country im US-Bundesstaat Georgia ist oft die ganze Nacht nicht zuhause, denn sie verdient ihren Unterhalt, indem sie in Nachtclubs tanzt.
Berichten zufolge ließ sie ihre Tochter Reygan des Öfteren zehn oder sogar zwölf Stunden am Stück allein.
Nach einer Tanznacht kam Devin nach Hause und fand ihr Kind leblos vor.
„Fühlt sich kalt an“
Sie kontaktierte umgehend den Notarzt und erklärte, dass ihre Tochter „nicht mehr reagiere“ und sich „kalt anfühle“, berichtete die New York Post.
Als kurz darauf Rettungskräfte in die Wohnung der Mutter eintraten, war es schon zu spät. Sie konnten lediglich den Tod des Mädchens feststellen.
Zu diesem Zeitpunkt war die Todesursache noch unklar.
Zwei Tage später jedoch wurde bei einer Untersuchung festgestellt, dass die Kleine unter einer starken Mangelernährung litt, welche zum Tod des Mädchens führte.
Insgesamt wog Reygan nur 7 Kilogramm – die Hälfte des Gewichts, das in ihrem Alter als normal angesehen wird. (Quelle: New York Post)
Weiters war sie nicht verletzt.
Mutter wird verdächtigt
Bei einer Diagnose wie dieser, wurde der Verdacht schnell auf die Mutter des Mädchens gelenkt.
Laut Wunderweib droht ihr jetzt eine Anklage wegen Kindesmissbrauchs und Mordes und soll bis zum Start ihres Verfahrens ohne Kaution im Gefängnis sitzen.
Absolut schrecklich, dass ein so junges Kind von uns gehen musste und noch viel schlimmer ist es, dass die Kleine verhungern musste, anstatt gut genährt und geliebt zu werden, wie es jedes Kind verdient.
Bitte teilt diesen Beitrag, um darauf aufmerksam zu machen, dass Kleinkinder NIEMALS über einen so geraumen Zeitraum allein sein sollen.