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Vater erstickte seine Kinder (†5 & †2) mit Bauschaum & jammert vor Gericht: „Ich bin genauso gestraft“

Dresden/Sachsen: Vor knapp einem Jahr kam es zu einer tragischen Familientragödie in Dresden.

Bei einem Streit mit seiner Frau rastete ein heute 56-jähriger Vater so aus, dass er nicht nur seine Ehefrau zusammenschlug und verprügelte, sondern dass er am Ende das Leben seiner zwei Kinder wohl auf dem Gewissen hat.

Der Mann soll seinen 5 Jahre alten Sohn und seine 2-jährige Tochter erst solange gewürgt haben, dass sie bewusstlos wurden und soll ihnen dann Bauschaum in den Mund gespritzt haben, woran sie erstickten.

Nun äußerte sich der mutmaßliche Mörder seiner eigenen Kinder vor Gericht, und wirkt dabei oft mehr jammernd als einsichtig.

Vater erstickte seine Kinder (†5 & †2) mit Bauschaum

Nachdem im Mai 2019 der Streit zwischen seiner Ehefrau und ihm vollkommen eskalierte, wurde der heute 56-jährige Mann verhaftet.

Er soll seine Frau verprügelt und seine Kinder bewusstlos gewürgt und mit Bauschaum erwürgt haben.

Nun wird vor einem Gericht in Dresden der Fall verhandelt. Und dabei trägt der Vater vor allem mit eher jammernden Aussagen zur Verhandlung bei.

Seine 28-jährige Ehefrau aus dem Senegal soll er mit den Schlägen versucht haben zu töten, seine beiden kleinen Kinder hatte er getötet.

Für die Staatsanwaltschaft ist klar, dass diese nun eine lebenslängliche Haftstrafe fordern.

Die Verteidigung versucht dies zu mildern.

„Ich bin genauso gestraft“

„Es war keine Rache an meiner Frau. Ich bin genauso gestraft wie sie!“

Das sagte der mutmaßliche Kindermörder in seinem Schlusswort vor Gericht, berichtet Bild.

Seine Verteidigung fordert die Verurteilung nur wegen des Vorwurfs des Totschlags. Dieser würde maximal 15 Jahre Gefängnis bedeuten.

„Die Tat erfüllt nicht das Mordmerkmal der besonderen Grausamkeit. Die Kinder waren schon bewusstlos, als er sie tötete.

Auch das Motiv Rache an der Ehefrau für die Trennung ist zu einfach gedacht.“​

Auf der Gegenseite fordert die Staatsanwaltschaft die Verurteilung wegen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld. Dabei würden dem Mann mindestens 20 Jahre Haft blühen.

Selbst die Verteidigung sieht die Lage des ehemaligen Familienvaters als aussichtslos, „wegen seiner narzisstischen Persönlichkeit und der Unfähigkeit zur Selbstkritik, dem vermeintlichen Verlust seiner Kinder“

Das Urteil ist für den 26. Mai erwartet.

Ist Totschlag bei dem mutmaßlichen Tatverlauf die ausreichende Verurteilung? Lass uns deine Meinung in den Kommentaren unter dem Facebook-Beitrag wissen.

Ruht in Frieden, ihr kleinen Engel.