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Deutscher filmt Minderjährigen (14) unter den Rock: Mann (52) darf zehn Jahre nicht nach Spanien

Mallorca/Spanien: Während Menschen auf der ganzen Welt für die Gleichberechtigung der Geschlechter, Herkunft und Religionen kämpfen, gibt es leider immer wieder Vorfälle, die uns vor Augen halten, dass es noch ein langer Weg bis dahin ist.

Auf Mallorca stand nun ein deutscher Tourist vor Gericht, nachdem er bei seinem letzten Urlaub auf die Lieblingsinsel der Deutschen einen großen Fehler begangen hat.

Dem Mann wurde vorgeworfen, er habe einem minderjährigen Mädchen absichtlich unter den Rock gefilmt.

Später stellte sich sogar heraus, dass der Deutsche diese Aufnahmen sogar ins Internet stellen wollte.

Das Gericht wollte ihn zunächst ins Gefängnis sperren, schließlich, nachdem der Mann gestanden hatte, entschied man sich dafür, ihn für ein Jahrzehnt nicht nach Spanien zu lassen.

Deutscher filmt Minderjährigen unter den Rock

Ein 52 Jahre alter Deutscher musste sich seit einigen Tagen vor dem Gericht von Palma de Mallorca verantworten.

Er soll sich des sogenannten „Upskirtings“ also des Filmens unter den Rock einer Frau, schuldig gemacht haben. Und das auch noch bei einer Minderjährigen.

Im September 2019 hatte das Sicherheitspersonal eines Einkaufszentrums auf Mallorca den 52-Jährigen dabei erwischt, wie er einem 14 Jahre alten Mädchen heimlich unter den Rock gefilmt hatte.

Bei der Festnahme soll der Deutsche anschließend laut lokalen Medien erklärt haben, dass er YouTuber sei und heimlich Aufnahmen von Mädchen und Frauen für das Internet machen würde.

Das Sicherheitspersonal konnte auf seiner Kamera mehrere weitere Aufnahmen dieser Art finden, allerdings konnte kein weiteres Opfer identifiziert werden.

Zunächst saß der Mann für zwei Tage in Untersuchungshaft, durfte dann aber bereits in seine Heimat zurückfliegen.

Nun musste er per Videokonferenz vor dem Gericht aussagen und gestand seine Taten.

Mann darf zehn Jahre nicht nach Spanien

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst vier Jahre Haft für den Deutschen gefordert. Schließlich einigte man sich zunächst auf eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren.

Wenig später wandelte man diese Strafe in ein zehnjähriges Einreiseverbot nach Spanien um. Hinzu kommt eine Geldstrafe von 4.860 Euro und einer Entschädigung an die Minderjährige von 1.000 Euro.

Der Deutsche hat das Urteil bereits akzeptiert.

Unklar ist, ob der 52-jährige Mann als Tourist auf Mallorca war oder dort zum Tatzeitpunkt lebte. Die Justiz hat dahingehend auf Medienanfragen keine Aussagen treffen können.

Auch in Deutschland gilt Upskirting mittlerweile als Straftat, die mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden kann, nachdem im vergangenen Dezember eine Gesetzesverschärfung gebilligt wurde.

Dieses respektlose und frauenfeindliche Verhalten darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Schon gar nicht, wenn es sich gegen Minderjährige richtet.