Fahrradfahrer, der ein fünfjähriges Mädchen mit dem Knie zu Boden schlug, muss eine Strafe von nur 1 Euro zahlen

Ein Fahrradfahrer, der dabei gefilmt wurde, wie er in Belgien ein fünfjähriges Mädchen mit dem Knie zu Boden schlug, wurde dazu verurteilt, eine Strafe von nur 1 Euro zu bezahlen.

Der Vater des kleinen Mädchens filmte die Szene am ersten Weihnachtsfeiertag, als die Familie draußen einen Spaziergang machte.

In dem Video sieht man, wie der besagte Radfahrer das Kind mit dem Knie zu Boden stößt und dann weiterfährt, als es hinfällt.

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Der Vater des Mädchens, Patrick Mpasa, lud das Video in den sozialen Medien hoch, wo sich schnell ein Sturm der Empörung entfachte. Patrick teilte mit, dass der den Radfahrer kurz nach dem Vorfall einholte, der Mann aber keinerlei Reue für seine Tat zeigte.

Der Radfahrer wurde nur deshalb ausfindig gemacht, weil das Internet dabei geholfen hatte, ihn mithilfe von Patricks Aufnahme zu identifizieren. Vor Gericht sagte der Verdächtige am 3. Februar, dass er das Mädchen aus Versehen getroffen hätte, um zu verhindern, dass er nicht von seinem Fahrrad fällt.

Laut der Daily Mail sagte er: „Als ich neben dem Mädchen herfuhr, merkte ich, wie mein Hinterrad wegrutschte. Um einen Sturz zu verhindern, brachte ich mich mit einer Bewegung des Knies wieder ins Gleichgewicht. Ich bemerkte, dass ich das Mädchen getroffen hatte, aber mir war in dem Moment nicht klar, dass sie gefallen war.“

Die Staatsanwaltschaft argumentierte hingegen: „Ihn störten die Leute auf dem Weg, denen er ständig ausweichen musste. Er gab dem Kind einen Schlag mit dem Knie, weil er einfach genervt war, dass zum x-ten Mal ein Hindernis in seinem Weg war.“

Frühere Berichte hatten angedeutet, dass dem Radfahrer sogar eine Gefängnisstrafe drohen könnte, aber der Richter entschied sich, Milde walten zu lassen, da er der nicht der Meinung war, dass der Mann das Mädchen absichtlich getroffen hatte; und er hätte schon genug unter der Empörung in den sozialen Medien gelitten.

Der Radfahrer leistet der Familie des Mädchens nun eine symbolische Entschädigungszahlung von 1 Euro.

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