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Freispruch bei Vergewaltigungs-Prozess in Bonn: Weil Frau sich aus Todesangst nicht wehrte

Bonn/Nordrhein-Westfalen: Das Thema Vergewaltigung ist gesellschaftlich bei vielen klar geklärt: Wer einen anderen Menschen durch Gewalt, egal ob psychischer oder physischer Art, zu sexuellen Handlungen zwingt, begeht damit ein Verbrechen.

Jedoch ist das Thema rechtlich gesehen, deutlich schwerer zu klären. Teils wird es schwer, aus Opfersicht zu beweisen, dass es gegen den eigenen Willen passiert ist.

Außerdem haben immer mehr Fälle, in denen bewiesenermaßen über angebliche Vergewaltigungen gelogen wurde, für noch mehr Misstrauen gesorgt.

Nun wurde am Bonner Landgericht ein Freispruch in einem Vergewaltigungs-Prozess ausgesprochen, obwohl der Richter nach Urteilsverkündung anmerkte, man wisse, dass schlimme Dinge passiert waren.

Frau wehrte sich aus Todesangst nicht

Ein 27-jähriger Türsteher musste sich vor dem Bonner Landgericht wegen vorgeworfener Vergewaltigung und Freiheitsberaubung verantworten.

Seine Ex-Freundin hatte ihn angezeigt, nachdem dieser sie vergewaltigt haben soll.

Nachdem die 25 Jahre alte Frau von ihrem ehemaligen Lebensgefährten 40.000 Euro zurückforderte, die er ihr schuldete, soll er sie in sein Auto gelockt haben.

Dann sollen sie an einen abgelegenen Ort gefahren sein, wo sich der Mann über die Frau hermachte.

Vor Gericht sagte die 25-Jährige als Zeugin aus und soll laut Medienberichten dort erklärt haben, sie habe „aus Todesangst so getan, als würde ich mitmachen“.

Als der Angeklagte dann ein Handy zückte und alles filmte, soll sie auch dabei gezwungenermaßen so getan haben, als gefalle es ihr.

Laut dem Richter soll aber eben diese Aussage dazu führen, dass man dem Angeklagten keine vorweisliche Vergewaltigung nachweisen könne.

„Wir sind trotzdem sicher, dass in dem Auto etwas Übles passiert ist“, sagte der Richter im Urteil.

Der von der Staatsanwaltschaft geforderte Freispruch für den Mann sei dem Richter schwergefallen.

Ob der 27-Jährige sich allerdings noch wegen andere Vorwürfe vor Gericht verantworten muss ist unklar.

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