Foto: Alexander Raths/Shutterstock.com

Hameln: Häftling (19) geht in Jugendknast auf verurteilten Kinderschänder (21) los – sticht auf ihn ein

Werden Verbrecher oder Kriminelle verurteilt und kommen ins Gefängnis, möchte man meinen, dass dort Recht und Ordnung herrschen und sie zur Gesinnung kommen.

Doch auch hinter den hohen Gefängnismauern mit ihren Stacheldrahtzäunen und den Polizisten, die wie Schießhunde auf die Gefangenen aufpassen, kann es zu Gewalttaten kommen.

Das beweist der folgende Fall, der sich in der Jugendanstalt im niedersächsischen Hameln ereignete, wieder einmal eindrücklich, wie die Bild berichtete.

Dort soll nämlich der 19-jährige Dennis M. (verurteilt u.a. wegen Verabredung zum Verbrechen) den 21-jährigen Fynn-Luca D. in einer Freistunde in den Schwitzkasten genommen und mit einem Kugelschreiber bis zu 20 Mal zugestochen haben. D. überlebte die Attacke zwar, erlitt dabei aber Platz- und Risswunden.

Fynn-Luca D. wurde zu 5 Jahren Haft verurteilt, weil er in einer Kita in Wunstorf (Region Hannover) sieben Mädchen (4-6 Jahre alt) begrapscht und sich im Sportverein an zwei Jungen (beide 7) vergangen hatte.

Dennis M. bekam bei dem Angriff mutmaßlich Hilfe von Marcel S. (22) aus Salzgitter. Dieser verbüßt zurzeit eine 8 Jahre andauernde Haftstrafe, weil er einen Obdachlosen mit einer Machete tötete.

„Das war nur ein Denkzettel“

Vor dem Landgericht Hannover wird dieser Vorfall seit Montag verhandelt und bislang spielte Dennis M. die Tat zunächst herunter und prahlte vor den Richtern:

„Das war nur ein Denkzettel. Wenn ich ihn hätte töten wollen, hätte ich das anders gemacht.“

Es wird vermutet, dass Marcel S. den Mithäftling Fynn-Luca D. für die Attacke ausgewählt haben soll, dieser bestreitet das aber.

Das Opfer konnte bislang noch nicht aussagen. Da im Jugendknast Corona-Alarm ausgelöst wurde, befindet sich D. zurzeit in Quarantäne und muss sich zunächst auf eine Infektion testen lassen.

Am Mittwoch soll der Prozess fortgesetzt werden.

Ob der Angriff auf den Häftling damit zusammenhing, dass dieser ein Kinderschänder ist, lässt sich noch nicht sagen. Allerdings spricht wohl vieles dafür.

Der Prozess wird zeigen, welche Strafen dem Attackierenden blühen und ob sein mutmaßlicher Helfer ebenfalls belangt wird.