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Mutter gab Sohn als Säugling ins Heim – Stadt will ihn nun für ihre Beerdigung zahlen lassen

Stuttgart/Baden-Württemberg: Nicht jedes Elternteil, das ein Kind erwartet, ist auch dafür gemacht, ein Kind großzuziehen.

Die Gründe dafür können unterschiedlichst sein und oftmals hapert es unter keinen Umständen an der empfundenen Liebe, sondern viel mehr an fehlenden Mitteln.

Für Klaus D. aus Stuttgart ist es allerdings so, dass er seine leibliche Mutter zwar kennt, allerdings nie mit ihr aufgewachsen ist, nachdem sie ihn kurz nach der Geburt weggegeben hatte.

Sie ließ ihren Sohn im Heim aufwachsen. Nun, nachdem die Frau verstorben ist, fordert die Stadt von Klaus tausende Euro, da er die Beerdigung von ihr bezahlen soll.

Mutter gab Sohn als Säugling ins Heim

Klaus D. war noch ein Säugling, als er in ein Kinderheim im Raum Stuttgart kam. Nicht, weil seine Eltern beide tot seien, sondern weil seine Mutter ihn in das Heim abgab.

Kurz nach der Geburt kam er dorthin und lebte auch die ersten Jahre im Heim. Mit vier nahm ihn dann eine Pflegefamilie auf.

Gegenüber der Stuttgarter Zeitung berichtet er nun, dass er nur ab und zu für wenige Tage bei seiner leiblichen Mutter war.

Sie soll ein Alkoholproblem gehabt haben und hat in ihren Anfällen auch ihren Sohn Klaus geschlagen, wenn er bei ihr war.

„Ich habe von dieser Frau nie etwas in meinem Leben gehabt“, sagt er heute.

Seinen leiblichen Vater kennt er auch heute nicht, nur von drei Halbgeschwistern weiß er, doch auch sie kamen ins Heim.

Selbst als die leibliche Mutter von Klaus verstarb, erfuhr Klaus nur auf Umwegen davon. Er entdeckte ihren Namen auf einem Grabstein auf dem Stuttgarter Friedhof.

Stadt will ihn nun für ihre Beerdigung zahlen lassen

Doch die zuständige Behörde machte ihn nach dem Tod der Mutter ausfindig und meldete sich mit einer Rechnung.

Da die Frau anscheinend niemanden mehr hatte, kümmerte sich die Stadt Stuttgart um die Beerdigung der Frau.

Für ihre Einäscherung und Beisetzung 2018 bekam Klaus als ihr ausfindig gemachter Angehöriger eine Rechnung über 3.300 Euro.

Klaus, der Krankenpfleger ist, sieht sich hier in seinen „Menschenrechten“ verletzt.

Dass er nun für die Beerdigung der Frau bezahlen soll, die ihn nicht nur als Säugling ins Heim gegeben hat, sondern auch später in der geringen gemeinsamen Zeit noch schlug, reißt bei Klaus alte Wunden auf.

Seit zwei Jahren nun weigert er sich, die Beerdigung zu zahlen und will mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht einen Präzedenzfall schaffen.

Die Aufforderung der Stadt lässt ihn sich fühlen „wie jemand, der überfallen wurde und hinterher noch eine Strafe zahlen soll“.

Rechtlich ist der Fall allerdings klar geregelt: Laut Paragraph 31 des Bestattungsgesetzes in Baden-Württemberg.

Klaus möchte allerdings weiter kämpfen, um Angehörige, die ähnliche Erlebnisse hatten wie er, in Zukunft vor solchen Zahlungen und gezwungenen Auseinandersetzungen mit der Vergangenheit schützen.

Findest Du, dass Klaus in diesem Fall im Recht ist, oder sollte man als leiblicher Verwandter trotzdem für die Beerdigung zahlen müssen?

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