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Rentnerin (†77) ging bei Grün über die Straße: LKW überfährt Seniorin in Rosenheim

Rosenheim/Bayern: Das der Straßenverkehr immer eine gewisse Gefahr für alle Beteiligten mit sich bringt, ist leider auch heute noch traurige Realität.

Zwar haben viele technologische Innovationen dafür gesorgt, immer mehr Gefahren zu verhindern oder so gut es geht zu verringern, doch allein der Tatsache geschuldet, dass am Ende immer noch ein Mensch die Entscheidungen trifft, hinterlässt ein Restrisiko.

Beim Abbiegen von LKWs sind besonders Radfahrer und Fußgänger gefährdet, da sie im toten Winkel des großen Fahrzeugs durchaus verschwinden oder übersehen werden können.

Meist enden solche Unfälle tödlich. Dies zeigt auch wieder ein tragischer Verkehrsunfall aus Rosenheim.

Eine Rentnerin ging bei Grün über die Straße, als ein LKW sie beim Abbiegen überfährt.

LKW überfährt Seniorin in Rosenheim

Wie die Polizei Rosenheim in einer Pressemitteilung erklärte, kam es am Mittwoch zu einem schweren Verkehrsunfall in Rosenheim.

In der Nähe des Bahnhofs wollte eine 77 Jahre alte Frau die Straße überqueren, als sie von einem LKW erfasst wurde.

Laut Polizei ging die Rentnerin bei Grün über die Straße, als sie ein mit Kies beladener LKW überrollte und dabei tödlich verletzte.

Der 52-jährige Fahrer des LKWs wollte rechts abbiegen, als er dabei anscheinend die Seniorin übersah.

Die 77-jährige Rosenheimerin war durch das Überrollen sofort tot.

Der Berufskraftfahrer stand nach dem tödlichen Unfall unter Schock. Mehrere Einsatzkräfte des Rettungsdienstes kümmerten sich um den 52-jährigen Mann und nahe Angehörige der Seniorin, die kurz nach dem Unfall vor Ort waren, und betreuten sie seelsorglich.

Ein Alkoholtest des Fahrers ergab 0,0 Promille. Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung ein.

Dafür wird ein technisches und unfallanalytisches Gutachten in Auftrag gegeben, um die genauen Details des Vorfalls zu klären.

Die Kreuzung in Rosenheim war nach dem tragischen Unfall knapp zwei Stunden gesperrt.

Unser Beileid und Mitgefühl gelten der Familie und den Freunden der Verstorbenen.