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Tausende Raser bekommen wegen fehlerhaftem Bußgeldkatalog Führerschein zurück

Deutschland: Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und sein Ministerium stehen nun mittlerweile seit Monaten im Kreuzfeuer der Kritik.

Die neue Straßenverkehrsordnung und der damit einhergehende Bußgeldkatalog sollte gerade Raser härter bestrafen.

Nachdem ein Formfehler dafür sorgte, dass die neue StVO nicht geltend gemacht werden kann, hagelte es aus allen Bundesländer herbe Kritik.

Unzählige Verkehrsdelikte wurden bereits nach dem neuen Strafmaß behandelt und tausende Führerscheine wurden eingezogen.

Die Länder wollten antworten, wie nun mit dem Sachverhalt umzugehen sei – das Bundesverkehrsministerium hatte lange überlegt, wie nun fortgefahren werden soll.

Nun erklären immer mehr Bundesländer, dass die eingezogenen Führerscheine umgehend zurückgeschickt werden.

Doch nicht alle Länder zeigen sich dort kooperativ.

Tausende Führerscheine zurück?

Es droht ein bürokratisches und föderalistisches Chaos für die Verkehrsministerien und Behörden der deutschen Bundesländer.

Nachdem die neue Straßenverkehrsordnung durch einen Formfehler nicht anerkannt werden kann, müssen die Länder und der Bund eine Lösung finden, wie die bereits nach dem neuen Strafmaß behandelten Verkehrsdelikte gelöst werden.

Winfried Hermann, Landesverkehrsminister der Grünen aus Baden-Württemberg, erklärte gegenüber dem Spiegel:

„Das von Bundesverkehrsminister Scheuer angerichtete Chaos bei der Novellierung der Straßenverkehrsordnung ist gewaltig.“

Zuerst reagierte das Saarland und erklärte, dass keine Fahrverbote vorerst vollstreckt werden sollen.

„Die saarländischen Behörden schicken eingezogene Führerscheine bereits seit Ende letzter Woche zurück, wenn das Fahrverbot auf Grundlage des vor dem 28. April 2020 geltenden Bußgeldkatalogs nicht ausgesprochen worden wäre“, erklärt das saarländische Ministerium.

Nicht alle Länder spielen mit

Viele weitere Länder haben bereits angekündigt, ebenfalls so vorzugehen und den tausenden Rasern ihre Führerscheine zurück zu schicken.

In Bayern können 1.000 Verkehrssünder in den Ämtern ihre Führerscheine abholen oder bekommen diese bereits zugeschickt.

Auch in Baden-Württemberg sind 100.000 Bußgeldbescheide betroffen, von denen ebenfalls knapp 1.000 eingezogene Führerscheine nach sich zogen.

Allerdings soll das Zurückerlangen Aufwand für den Autofahrer mit sich bringen. Wie Verkehrsminister Hermann dem Spiegel erklärt:

„Bei den bereits abgeschlossenen Verfahren können Fahrverbote, die auf Grundlage der neuen Bußgeldkatalog-Verordnung erlassen worden sind, nur im Wege einer Gnadenentscheidung durch das jeweilige Regierungspräsidium aufgehoben werden.“

Doch nicht alle Bundesländer wollen die Führerscheine einfach zurückgeben. Der SWR berichtet, dass Rheinland-Pfalz vorerst davon absieht, die Raser wieder zu begnadigen.

Das rheinland-pfälzische Innenministerium erklärte, dass alle Fahrverbote und Bußgelder gültig sein. Nur Bescheide, die noch in der Einspruchsfrist liegen, sind noch nicht rechtskräftig, dass doch Betroffenen noch die Chance haben, gegen diese vorzugehen.

Für das Ministerium ist es wichtig, dass in Kraft getretene Veröffentlichungen jederzeit gelten und nach diesen gehandelt wird.

Wann ist der Lappen weg?

Seit Ende April galten die neuen Strafenkataloge der Straßenverkehrsordnung, die vor allem zum Schutz von Fahrradfahrern und Fußgängern eingeführt wurden.

Vor allem Raser sollten so gebremst oder schnellstmöglich aus dem Straßenverkehr genommen werden.

Wer zuvor bei 31 Kilometern pro Stunde Überschreitung innerorts und 41 pro Kilometer außerorts den Führerschein verlor, musste ihn nach den neuen Änderungen bereits innerorts nach 21 Kilometern pro Stunde und außerorts 26 km/h abgeben.

Autofahrer, -clubs und der ADAC hatten sich umgehend öffentlich gegen diese neuen Raser-Strafen gestellt.

Scheuer selbst nannte die Maßnahmen „unverhältnismäßig“ und setzte ein Schreiben an die Bundesländer auf.

Wie eine bundesweite Lösung dieser Problematik aussehen wird, ist noch unklar. Außerdem wird abzuwarten sein, wann wieder eine neue und gültige StVO gelten wird.

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