Symbolbild: joel bubble ben/Shutterstock

Ärztliche Sterbehilfe wieder erlaubt: Verfassungsgericht hebt Verbot auf

Deutschland: Die ärztliche Sterbehilfe ist eines der meistdiskutiertesten Themen in der behandelnden Medizin.

2015 beschloss der deutsche Bundestag den Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch (StBG). Dieser verbietet die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung. Demnach ist es vor allem Ärzten untersagt schwer erkrankten Menschen tödlich wirkende Medikamente zur Verfügung zu stellen.

Bereits beim Beschluss des Paragrafen 217 gab es große Bedenken über dieses Verbot.

Verfassungsgericht hebt Verbot auf

Die Kläger gegen das Verbot der ärztlichen Sterbehilfe geben vor allem an, dass dieses das verfassungsmäßig garantierte Selbstbestimmungsrecht von Menschen verletzt.

Schwerstkranke Menschen seien demnach in ihrer Bestimmung über sich eingeschränkt.

Durch die Klage wurde der Paragraf 217 StBG nun von dem Bundesverfassungsgericht unter die Lupe genommen.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein monumentales Urteil gesprochen.

Der Paragraf 217 ist verfassungswidrig.

Bei der Urteilsverkündung erklärte Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, dass es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gibt.

Dies würde eben auch beinhalten, dass Menschen die Freiheit haben dürfen, sich das Leben zu nehmen und dabei Hilfe anderer in Anspruch zu nehmen.

Über 80% befürworten ärztliche Sterbehilfe

Das SWR-Magazin „Report Mainz“ hat investigativ nach der aktuellen Lage recherchiert und dabei eine repräsentative Umfrage von infratest dimap in Auftrag gegeben.

Der Paragraf 217 sah unter anderem vor, dass Ärzte bis zu drei Jahre Haft bekommen können, wenn sie Patienten wiederholt bei einem Suizid zu helfen.

67 Prozent der Befragten lehnten eben genau diesen Paragrafen ab. Außerdem ergab die Umfrage ein deutliches Bild der deutschen Auffassung gegenüber der Sterbehilfe.

81% also vier von fünf Befragten befürworten ausdrücklich, dass ärztliche Sterbehilfe erlaubt sein sollte.

Nicht zuletzt, weil es in der Bevölkerung eine große Unterstützung gibt, klagten Patienten, Ärzte und Sterbehilfsorganisationen gegen den Strafrechtsparagrafen 217.

Symbolbild: joel bubble ben/Shutterstock

Als der Bundestag 2015 den Beschluss verabschiedete, wurde vor allem darauf hingewiesen, dass ein sogenannter Dammbruch befürchtet würde.

Vorbild Oregon

Schwerstkranke, die bereits mit dem Gedanken spielen, anderen nur noch zur Last zu Fallen oder von eigenen Angehörigen in den Selbstmord gedrängt werden, würde durch die erlaubte, ärztliche Sterbehilfe eine Welle an Suiziden auszulösen.

Report Mainz nennt dabei allerdings das Gegenargument aus dem US-Bundesstaat Oregon. Anstatt, wie in Deutschland befürchtet, sich immer mehr Patienten frühzeitig durch ärztliche Sterbehilfe das Leben nehmen, sieht es dort ganz anders aus.

Seit 1998 ist dort bereits erlaubt, dass volljährige und urteilsfähige Patienten, die an einer unheilbaren Krankheit leiden, die zwei Ärzte bestätigt haben, ein tödliches Medikament verschrieben bekommen dürfen.

In den letzten 20 Jahren sind dabei allerdings nur 2 von 1000 Todesfällen unheilbarkranker Patienten durch ärztliche Sterbehilfe entstanden.

Wie stehst du zu der ärztlichen Sterbehilfe? Ist der Paragraf 217 verfassungswidrig?

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