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Masern-Impfpflicht vom Bundestag beschlossen – bei Missachtung drohen Bußgelder und Ausschluss aus der Kita

Beim Thema Impfen gehen seit Jahren die Meinungen in der Gesellschaft weit auseinander und die Lager haben sich in Befürworter und Gegner aufgeteilt.

Während die Befürworter durch das Impfen ihre Kinder etwa vor Masern oder Tetanus schützen wollen, befürchten Impfgegner durch die injizierten Stoffe das genaue Gegenteil, nämlich Schäden für das eigene Kind.

Demnächst können sich Eltern aber nicht mehr dagegen aussprechen, wie die Welt berichtete.

Demnach hat nämlich der Bundestag am heutigen Donnerstag eine Masern-Impflicht beschlossen, die nicht nur für Kinder, sondern auch für das Personal in Kindertagesstätten und Schulen gilt.

Das Gesetz sieht bei Missachtung Bußgelder oder sogar den Ausschluss aus der Kita vor.

Mitarbeiter auch betroffen

Darüber hinaus sind auch Tagesmütter, Bewohner und Mitarbeiter von Flüchtlingsunterkünften und Gesundheitseinrichtungen von der Masen-Impfpflicht betroffen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, dass Masernschutz Kinderschutz sei und verteidigte das Gesetz gegenüber der Opposition mit der Aussage „Masernschutz ist Kinderschutz“.

Dadurch sollen die Schwächsten von der hoch ansteckenden Erkrankung geschützt werden.

Sollten sich Eltern, deren Kinder in einer Einrichtung betreut werden, dem Gesetz widersetzen, droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.

Kinder, die in der Kita oder Schule sind, müssen bis zum 31. Juli 2021 nachweisen, dass sie entweder schon geimpft sind oder die Masern schon hatten.

Auch ein Ausschluss aus der Kita ist im Bereich des Möglichen, aufgrund der Schulpflicht können betroffene Schüler aber nicht ausgeschlossen werden.

Wer nicht geimpft ist, darf nicht weiterarbeiten

Wer in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen arbeitet und sich gegen eine Impfung verweigert, darf dort nicht mehr weiter arbeiten.

Ausnahmen gelten für Einjährige, weil sie noch nicht geimpft werden sollen, und Menschen, die die Impfung körperlich nicht vertragen.

Die CDU, SPD und FDP hatten sich für das Gesetz ausgesprochen, das am 1. März 2020 in Kraft tritt. AfD, Grüne und Linke enthielten sich.

Für den Menschen sind Masern eine hoch ansteckende Krankheit, die zu schweren Gehirnentzündungen oder sogar dem Tod führen kann.

Weil es keine Medikamente zur Behandlung gibt, ist die Impfung die einzige Schutzmöglichkeit. Insgesamt sind zwei Impfungen für die Immunisierung nötig und es wird empfohlen, sie zwischen dem ersten und zweiten Lebensjahr vorzunehmen.

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation sind in Deutschland 92 Prozent der Menschen vollständig geimpft, 97 Prozent erhielten nur eine Impfdosis, obwohl zwei vonnöten sind. Die Quote für die Gesamtbevölkerung liegt bei 95 Prozent.

Mit der Impfpflicht spricht die Regierung ein Machtwort im Kampf gegen Masern und zum Schutz von Kindern.

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