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Oberarzt verlässt OP, übergibt an Assistenten & geht in Privatpraxis: Patient stirbt wenig später

Österreich: Den unzähligen Mitarbeitern des medizinischen Sektors egal ob Pflegekraft oder Arzt kommt seit der Coronavirus-Pandemie ein von vielen Seiten lauter werdender Zuspruch zu.

Die Bürgerinnen und Bürger standen auf Balkonen, um ihnen zu applaudieren. Immer wieder wurde Forderungen laut, dass besonders Pflegekräfte mehr Lohn verdienen würden.

In Österreich hat nun ein Oberarzt aus Oberösterreich allerdings für einen Eklat gesorgt. Der Arzt verließ eine laufende Operation, um in seine Privatpraxis zu gehen.

Der behandelte Patient verstarb wenig später, daher ermittelt nun die Staatsanwaltschaft, inwieweit das Verhalten des Oberarztes dazu beigetragen hat.

Oberarzt verlässt OP & übergibt an Assistenten

Am Dienstag wurde ein 77-Jähriger mit einem Aortariss in das Kepler-Klinikum geflogen. Da dies eine umgehende Operation erfordert, soll der Oberarzt der Herz-, Gefäß- und Thoraxchirurgie die Not-OP leiten und durchführen.

Der Arzt verließ die Opaeration allerdings und übergab sie an einen Assistenten. Er soll daraufhin in seine Privatpraxis gegangen sein, bevor er zurückkehrte und den Eingriff schlussendlich selbst beendet haben soll.

Staatsanwalt Reinhard S. sagte nun gegenüber dem ORF Oberösterreich, dass eine gerichtliche Obuktion des kurz nach der OP verstorbenen Patienten angeordnet wurde.

Außerdem wurde die Krankenakte sichergestellt.

Ärzte dürfen während einer OP den Saal verlassen, um etwas zu trinken oder die Toilette aufzusuchen. Dabei müsse allerdings stets ein ausreichend ausgebildeter Arzt am Operationstisch stehen.

Patient stirbt kurz nach OP

Der Oberarzt verließ den Operationssaal allerdings, um wohl in seine Privatpraxis zu fahren. Zu diesem Zeitpunkt war der Patient noch in kritischem Zustand der OP.

Ferdinand Waldenberger, der medizinische Leiter des Klinikums, bestätigte den Vorfall grundsätzlich, erklärte allerdings auch, dass das verhalten des Oberarztes wohl nichts mit dem Tod des Patienten zu tun habe.

Zwar traten die Komplikationen auf, während der Arzt den OP-Saal verlassen hatte, allerdings sei ein Hauptschlagaderriss mit einer hohen Sterblichkeit verbunden.

Der Arzt hätte allerdings wissen können, dass Komplikationen, „eine Möglichkeit, die bei dieser Operation immer auftreten kann“ ist.

Waldenberger gehe nach aktuellem Kenntnisstand davon aus, dass es „keinen Hinweis auf ein medizinisch-fachliches Fehlverhalten des Arztes gibt“.

Der Oberarzt wurde vorerst suspendiert. Je nach Ausgang der Ermittlungen könnten zwei Konsequenzen für den Mediziner folgen:

„einerseits eine dienstrechtliche Konsequenz der Entlassung, und andererseits eine strafrechtliche Konsequenz falls sich der Verdacht eines medizinischen Fehlverhaltens erhärten sollte“.

Ein direkter Zusammenhang zwischen Verlassen und Tod des Patienten wird nun geklärt.

Bei solchen Fällen sollte man allerdings nie vergessen, dass diese Fälle nicht ein ganzes Berufsbild wiederspiegeln, sondern Einzelfälle sind.

 

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