Nach wie vor handeln die einzelnen Bundesländer in Deutschland nach ihren eigenen Vorstellungen, wenn es darum geht, die Corona-Maßnahmen umzusetzen. Und auch in welcher Form.
Es gibt keine vorgegebene Richtlinie vonseiten der Bundesregierung, was zum großen Teil auch daran liegt, dass in den 16 Ländern unterschiedliche Infektionsherde und verschiedene Zahlen an Infektionen gibt.
Ein Vorfall an einer Schule in Hessen hat nun aber Menschen und Eltern in der gesamten Bundesrepublik verärgert und verwundert zurückgelassen, wie RTL berichtete.
Brief verbreitet sich in den sozialen Medien
Der Fall wurde dadurch publik, dass ein abfotografierter Brief in den sozialen Medien geteilt wurde, aus dem ersichtlich wird, dass ein Schüler der Geschwister-Scholl-Schule in Niddatal abgemahnt wurde, weil er auf dem Schulhof ein Getränk zu sich nahm.
Wortwörtlich steht in dem Schreiben:
„Justin hat am 28.8.2020 in der 2. großen Pause sein am Kiosk gekauftes Getränk auf dem Schulgelände getrunken.“
Die Reaktionen waren, trotz aller Umstände, sehr negativ und User ärgerten sich über das Verhalten der Schule. Für viele klang es so, als habe sie eine Art Trinkverbot ausgesprochen.
Das sei aber aufgrund der Corona-Hygienemaßnahmen verboten und weil sich der Schüler schon ein zweites Mal darüber hinweggesetzt hatte, soll er nun die Missbilligung zur Vorlage bei den Eltern bekommen haben.
Die Echtheit des Briefes konnte zum einen durch das Factchecking-Team der Deutschen Presse-Agentur (dpa), als auch durch das zustände Schulamt bestätigt werden.
Das Amt bekräftige aber, dass es falsch sei, dass in dem Fall Kindern ein generelles Trinkverbot in der Schule erteilt wurde und diese ohne Wasser auskommen müssen. Diese Regelung beziehe sich nur auf die Hofpausen.
In Hessen, neben vielen weiteren Bundesländern, gilt eine Maskenpflicht in Schulen und dazu gehört auch der Schulhof. Diese Regel muss auf dem gesamten Schulgeländer eingehalten werden.
Lediglich im Klassenraum ist es den Kindern erlaubt, den Mund- und Nasenschutz abzunehmen.
„Werden Kindern nicht untersagen, etwas zu trinken“
Stefan Löwer, Sprecher des hessischen Kultusministeriums, bestätigte dazu auch noch einmal gegenüber der dpa, dass es kein Trinkverbot in Schulen gebe:
„Wir werden Kindern sicher nicht untersagen, etwas zu trinken. Das ist Unsinn.“
Die Maskenpflicht sage zwar aus, dass Kinder in der Pause auf dem Schulhof ihren Mundschutz tragen müssen, laut Löwer sei es aber grundsätzlich nicht verboten, wenn Kinder zum Trinken kurz die Maske abnehmen und danach wieder aufsetzen.
Dass es aber zu Unterschieden zwischen den einzelnen Schulen kommen kann, beweist die Geschwister-Scholl-Schule, die das Schreiben an den Schüler aufgesetzt hat.
Dort habe man sich gemeinsam mit dem Elternbreirat darauf geeignet, das in den beiden 15-minütigen Hofpausen nicht gegessen oder getrunken werden darf.
Als Alternative gebe es in den Klassen aber eine gemeinsame Frühstückspause, in der keine Maskenpflicht herrscht und die Schüler dürfen zudem im Unterricht trinken.
Kerstin Bauschke, stellvertretende Schulleiterin der Schule, schrieb in einer schriftlichen Stellungnahme:
„Dies bedeutet, dass die Kinder lediglich zweimal 15 Minuten nicht trinken dürfen, sonst während des Schulvormittags schon.“
Findest du es richtig, dass eine Maskenpflicht an Schulen herrscht oder würdest du dir lieber für deine Kinder oder Enkelkinder eine andere Lösung wünschen?
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