Österreich: Das Polizisten besonders genau beobachtet werden, während sie im Dienst sind, liegt wohl auch daran, dass sie eben in jenem ihre Mitbürger unter die Lupe nehmen und bei Regelverstößen oder Verbrechen dafür belangen.
Dabei wird von dem ein oder anderen vielleicht übersehen, dass Polizisten auch nur Menschen sind. Da sie allerdings das Gesetz vertreten, sollten sie dem repräsentativ zur Seite stehen.
Wenn man dann während seiner Dienstzeit in ein Bordell geht, um Geschlechtsverkehr zu haben, muss man sich nicht wundern, wenn dies dienstliche Konsequenzen hat.
Gerade, wenn man dann noch eine Polizeischülerin mit in das Etablissement nimmt und diese auf seine Dienstwaffe aufpassen lässt…
Polizist geht während Dienstzeit in Bordell
Ein nun wohl ehemaliger, steierischer Kontrollinspektor scheiterte mit einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Österreich. Der Polizist wurde aus dem Dienst entlassen, nachdem er am 8. Juli 2017 innerhalb des Diensts sein Vergnügen in einem Bordell suchte.
In dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes ist zu lesen, dass der Polizist mit einem Kollegen und einer Polizeischülerin in der Praxisausbildung zur Streife eingeteilt war.
Bereits vor ihrem „Einsatz“ im Bordell, sollten die beiden Polizisten Leberkäse und alkoholische Getränke genossen haben.
Dann fuhren sie in ein privates Sex-Etablissement. Laut Urteil wurde bereits im Empfangsbereich laut erklärt, was „für fesche Katzen“ dort seien und dass der Polizist es einer von den Damen „heftig besorgen“ werde.
Praktikantin muss seine Waffe behüten
Die Auserwählte des Polizisten wollte allerdings keine Waffe mit in ihrem Separee, weswegen der Mann sie an der Bar liegen ließ.
Geistesgegenwärtig nahm die Polizeischülerin die Glock des Beamten an sich. In ihrer Richtung sollen die beiden Polizisten ebenfalls sexuell anstößige Kommentare gebracht haben.
Der Kontrollinspektor soll sich nach der Einnahme von Potenzmitteln eine halbe Stunde mit der Frau „vergnügt“ haben. Nachdem er diese dafür mit 170 Euro entlohnte, wurde die Dienstzeit mit sechs Bieren gefeiert.
Der Mann bekam nicht mal mehr mit, dass er eigentlich einen Alkoholtest bei einem Autofahrer durchführen sollte und wurde von einer Zivilstreife zurück auf sein Revier gefahren.
Daraufhin wurde er zunächst zu 15.000 Euro Strafe verurteilt und dann in zweiter Instanz entlassen. Der Verwaltungsgerichtshof fordert nun fortschreitende Amtsenthebungen.
Bei diesen dienstlichen Verstößen könnte man dem Polizisten beinahe Dreistigkeit unterstellen, weil er seien Entlassung auch noch anzweifeln wollte.
Es ist zwar ein unschöner Fall, sollte aber auf keinen Fall auf die Polizistinnen und Polizisten, die ihren Dienst tagtäglich hervorragend leisten, projiziert werden.