Tagtäglich versuchen auf der ganzen Welt Schmuggler und andere Kriminelle, Waren von A nach B zu transportieren und das auf nicht legale Art und Weise.
Manche von ihnen möchten etwa dadurch Zollkosten sparen oder illegale Güter wie Drogen in ein anderes Land bringen.
Die Beamten an den Zollstellen sind natürlich für solche Fälle ausgebildet und geschult, allerdings kann man aufgrund der Masse an Transporten davon ausgehen, dass nicht alle illegalen Überfahrten kontrolliert und aufgedeckt werden können.
Dass sich die Schmuggler dabei aber immer wieder besonders fantasiereich zeigen, beweist der folgende Fall, über den das Hauptzollamt Rosenheim in Bayern in einer Pressemitteilung berichtete.
Zwei Zollbeamte der Kontrolleinheit Verkehrswege hatten am vergangenen Sonntag am Abend in Freilassing eine männliche Person kontrolliert. Der Mann hatte nach einer Befragung angegeben, aus Salzburg nach Deutschland eingereist zu sein.
Mann war bereits polizeilich bekannt
Als die Beamten die Personalien des 23-Jährigen abfragten, kam heraus, dass er aufgrund mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz polizeilich in Erscheinung getreten war.
Aufgrund Dessen nahmen Kontrollbeamten eine körperliche Untersuchung vor, die allerdings ohne Ergebnis verlief.
Weil es sich bei den Beamten um zwei erfahrene handelte, konnten sie sich nicht vorstellen, dass der Mann ohne „Ware“ aus Österreich gekommen war.
Er fiel zudem dadurch auf, dass er kein Gepäck mithatte, lediglich eine Papiertüte mit drei lauwarmen Burgern.
Also wurden kurzerhand auch diese untersucht und die Beamten hatten recht: Bei einer genaueren Inspizierung des Fast-Foods kam eine Zutat zum Vorschein, die nichts auf einem Burger zu suchen hatte.
Auf dem Käse entdeckten sie nämlich mehrere Papiertütchen, die in Frischhaltefolie verpackt waren.
In diesen Päckchen befand sich Kokain, mit einem Bruttogewicht von 6,19 Gramm.
Unverzüglich wurde die zuständige Staatsanwaltschaft Traunstein über diesen Vorfall informiert und der Fall wurde an sie weitergeleitet.
Über ein mögliches Verfahren gegen den 23-Jährigen oder welche Strafen ihn erwarten könnten, ist noch nichts bekannt.
In diesem Fall mag zwar kein Großhändler ins Netz der Beamten gegangen zu sein, allerdings zeigt dieser wieder einmal, mit welchen Tricks die Schmuggler versuchen, ihre Ware in ein anderes Land zu transportieren.
Teile diesen Artikel, um den Zollbeamten für ihre wichtige Arbeit zu danken.