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Beamte in Rente: Pensionäre haben durchschnittlich 2.000 € mehr im Monat zur Verfügung als Rentner

Wenn man den Beamten negativ gegenübergestellt ist, könnte man über viele sagen, dass sie nur fürs Rumsitzen und kaum Arbeiten bezahlt werden.

Dass das aber natürlich nicht der Wahrheit entspricht und Menschen in Berufen wie Lehrer oder anderen Beamtenberufen Leistung bringen und einen Mehrwert für die Gesellschaft schaffen, sollte dabei auch jedem klar sein.

Allerdings gibt es im Hinblick auf die spätere Vergütung in Form von Rentenbezügen doch enorme Unterschiede, wie der Focus berichtete.

Pensionen für Bundesbeamte stieg an

So soll ein Bundesbeamter im Jahr 2019 im Schnitt 3.210 Euro Pension im Monat erhalten haben, was ein Plus von 80 Euro verglichen mit dem Vorjahr bedeutet. Eine Bundesbeamten erhielt im Durchschnitt 2.580 Euro, 70 Euro mehr als 2018.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hatte die aktuellen Zahlen dafür veröffentlicht.

Landesbeamte erhalten sogar noch höhere Bezüge.

Demnach strich ein männlicher Landesbeamte durchschnittlich 3.400 Euro und eine Landesbeamtin 2.820 Euro Pension ein. Pensionierte Lehrer werden mit 3.620 Euro und Lehrerinnen mit 2.890 Euro vergütet.

Zwar erkennt man hier einen Unterschied von 20 Prozent zwischen männlich und weiblich, das liegt aber vor allem daran, dass Erwerbsbiografien meist unterbrochen und Frauen weniger in hochbezahlten Spitzenposten vertreten sind.

Hinterbliebene profiteren

Witwen von Bundesbeamten beziehen im Schnitt 1.870 Euro im Monat, während die durchschnittliche Witwenrente in Deutschland bei nur 732 Euro liegt.

Vergleicht man die Pensionen mit den Altersbezügen der gesetzlichen Rentenversicherung, werden die Unterschiede noch deutlicher.

So lag die Bruttorente eines Altersrentners im Jahr 2018 bei durchschnittlich 1.218 Euro, Rentnerinnen kamen auf 793 Euro.

Zieht man von dieser Bruttorente noch die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung ab, kommt man in den alten Bundesländern auf eine durchschnittliche Netto-Monatsrente von 1.130 Euro für Männer und 647 Euro für Frauen.

Wer zudem Rente über dem Grundfreibetrag von 9.000 Euro (2018) bzw. 9.168 Euro im Folgejahr bezog, musste ebenfalls diese Steuern entrichten.

Rechnet man mit der gesetzlichen Rentenformel die höchstmögliche Rente eines gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmers aus, lässt sich diese Höchstrente nur erreichen, wenn man mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat.

Dafür sind auch die Entgeltpunkte wichtig, die abhängig vom Gehalt sind. Im Jahr 2019 lag die Beitragsbemessungsgrenze in den westlichen Bundesländern bei monatlich 6.700 Euro bzw. 80.400 Euro im Jahr. Teilt man dann diesen Wert durch das Durchschnittsentgelt von 38.901 Euro, erhält man 2,068 Entgeltpunkte.

Da ein Rentenpunkt 33,05 Euro wert war, ergab sich daraus die Maximalrente von 3.073 Euro im Monat.

Spitzenwert wird meist nicht erreicht

Nur ein ganz geringer Teil der Altersrentner hat überhaupt Anspruch auf diesen Spitzenwert und trotzdem liegt er noch deutlich unter den durchschnittlichen Pensionen der Staatsdiener.

Da die hohen Pensionen immer weiter steigen, wird der Staat jetzt schon vor Herausforderungen gestellt.

Wie Destatis mitteilte, gab es zum 1.1.2019 „1.313.300 Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes nach dem Beamten- und Soldatenversorgungsrecht“, was einen Anstieg von 1,9 Prozent zum Vorjahr entspricht.

Im Jahr 2018 beliefen sich die Ausgaben für Pensionen der ehemaligen Staatsbediensteten bereits auf 46,5 Milliarden Euro, weitere 7,6 Milliarden Euro wurden der Hinterbliebenenversorgung zugesprochen.

Zusammengefasst lagen die Aufwendungen damit bei 54,2 Milliarden Euro, vier Prozent mehr als 2017.

Im Jahr 2019 gingen sogar noch weitere knapp 63.000 Beamte in den Ruhestand, wodurch die angegebenen Zahlen weiter gestiegen sind.

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