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„Bei Corona kann ich keinem helfen“: Frau verletzt Kleinkind und lässt es liegen

Köln/Nordrhein-Westfalen: In Zeiten des öffentlichen Kontaktverbots wissen mittlerweile nicht mehr alle Bürgerinnen und Bürger, was nun noch machbar ist und was nicht.

Die Polizei Köln fahndet nun öffentlich nach einer Radfahrerin.

Nachdem sie ein Kleinkind verletzt hatte, flüchtete sie mit der Begründung, „bei Corona kann ich keinem helfen“ vom Unfallort.

Die Polizei verdeutlicht, dass auch in Zeiten des Kontaktverbots Hilfeleistungen verpflichtend sind.

Frau verletzt Kleinkind und lässt es liegen

Ein 9-jähriger Schüler hatte im Kölner Stadtteil Worringen einen Fahrradunfall mit einer erwachsenen Frau. Dabei fiel das Kind zu Boden und verletzte sich leicht.

Wie die Polizei in ihrer Pressemitteilung erklärte, flüchtete die Frau allerdings vom Unfallort, anstatt dem Jungen zu helfen.

„Die ebenfalls am Verkehrsunfall beteiligte Radfahrerin soll nach der Kollision mit dem radfahrenden Kind aufgestanden sein und sich mit den Worten: „Bei Corona kann ich keinem helfen“, von der Unfallstelle entfernt haben.“

Rettungskräfte versorgten den Schüler, während die Polizei mit der Fahndung nach der Frau begann.

Es wird davon ausgegangen, dass es sich um eine circa 40-jährige Frau handelt. „Sie soll schwarze lange Haare haben und zur Unfallzeit eine Hose in den Farben schwarz und weiß getragen haben.“

Polizei bittet wie folgt um Hinweise:

„Hinweise nimmt das Verkehrskommissariat 2 unter der Rufnummer 0221 229-0 oder per E-Mail an [email protected] entgegen.“

Der Unfall soll am Mittwoch, 08. April, gegen 15:10Uhr auf dem Krebelspfad passiert sein.

Hilfeleistung noch immer Pflicht

Die Aussage der Frau, dass sie das Kind liegen lasse, wegen des Coronavirus, brachte die Polizei dazu, nochmal klarzustellen, wie es sich auch jetzt mit dem Thema Hilfe bei Unfällen verhält:

„Anlässlich dieses Verkehrsunfalles verdeutlicht die Polizei Köln: Auch während des bestehenden Kontaktverbots nach der Coronaschutzverordnung gelten die eindeutigen Pflichten von Unfallbeteiligten nach Verkehrsunfällen.

 Insbesondere die Verpflichtung zur Hilfeleistung hat weiter Bestand. Rufen Sie im Bedarfsfall den Rettungsdienst und leisten Sie Erste Hilfe.“

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