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Berlin: Mädchen (15) wird von Mann (41) an Bahnhof angesprochen und danach beim Sex zu Tode gewürgt

Am Berliner Landgericht wurde zwei Monate lang ein schockierender und fassungslos machender Fall verhandelt, der jetzt in einem Urteil mündete.

Der Angeklagte Bekim H. (42) wurde wegen Mordes an der 15-jährigen N. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Wie RTL berichtete, soll der Mann das Mädchen am 5. August 2020 vergewaltigt und im Anschluss aus Angst vor der Entdeckung erwürgt haben.

„Wird jeden Tag wieder hier umgebracht“

Bei allen 13 Verhandlungstagen waren die Mutter und Schwester des Opfers anwesend im Gerichtssaal und laut der Anwältin der Familie, Christina Klemm, war es die reinste Hölle:

„Meine Mandantin sagte mir, es ist, als wenn sie jeden Tag wieder umgebracht wird hier.“

Das Unheil nahm seinen Lauf, als sich die 15-jährige N. und der damals 41-jährige Bekim H. um 2:01 Uhr am Berliner Ostbahnhof begegnen. Sie kam zu dem Zeitpunkt betrunken von einer Geburtstagsfeier und auch der Mann hatte tiefer ins Glas geschaut.

Auf Überwachungskameras ist zu sehen, dass N. ihm anschließend offenbar freiwillig folgt und sie gemeinsam den Bahnhof verlassen. In der nahegelegenen Rummelsburger Bucht klettern sie lachend über einen Zaun.

Das war letzte Lebenszeichen des Mädchens, kurz darauf ist sie tot.

Der Angeklagte Bekim H. ist vor Gericht kein Unbekannter. Bereits 2001 musste er sich wegen der Vergewaltigung einer 68-jährigen Rentnerin verantworten. Die Frau überlebte zwar schwerverletzt, er hatte sich aber mehrmals an ihr vergangen.

Aufgrund von erheblichen psychischen Erkrankungen hatte das Gericht den Angeklagten aber nicht verurteilt. Er musste für 13 Jahre in eine psychiatrische Klinik, aus der er wegen eines umstrittenen Gutachtens wieder herauskam.

Sein Verteidiger Jan Zilke sagte darüber:

„Dieses Gutachten hat vorgelegen, das gesagt hat, da besteht keine weitere Gefährlichkeit. Hinterher ist man da immer schlauer, dass man da im Nachhinein sagen muss: Das war ein Fehler, keine Frage.“

Bekim H. fängt nämlich wieder an, zu trinken und Drogen zu nehmen und auch seine Bezugsbetreuerin, die ihn dreimal die Woche besucht, tut nichts dagegen. Sie soll gewusst haben, dass die Urin-Tests manipuliert waren, meldet es aber nicht.

Angeklagter handelte hochmanipulativ

Für Staatsanwalt Ralf Knispel ist deswegen klar:

„Ich möchte kein Urteil über die Frau fällen, gehe aber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme davon aus, dass der Angeklagte mit seinen durchaus bestehenden Fähigkeiten zur Manipulation auch diese Frau vereinnahmt hat.“

Im Fall der toten 15-jährigen N. sagte Bekim H. aus, dass es sich um einvernehmlichen Sex gehandelt habe und nur einem leichten Würgen im Zuge des Liebesspiels. Laut eines Gutachtens, das sein Verteidiger vorlas, ist als Todesursache ein epileptischer Anfall, durch Alkohol und Drogen ausgelöst, nicht auszuschließen.

Laut der Familien-Anwältin war das für Mutter und Schwester nur schwer zu ertragen:

„Und dass natürlich die ganze Zeit dieser Angeklagte einem so sehr vor Augen ist, das ist natürlich auch eine schreckliche Situation. Dem gegenüber zu sitzen und mitzubekommen, was es für ein Mensch ist, dass der so hochmanipulativ hier gehandelt hat.“

Laut des rechtsmedizinischen Gutachtens wurden aber Schürfwunden im Bereich des BHs und der Unterschenkel, sowie Sandaufhäufungen, die auf einen Kampf hinweisen, festgestellt. Allesamt DNA-Spuren, die für eine Verurteilung gereicht haben.

Die Richter sind sich sicher, dass der damals 41-jährige das Mädchen vergewaltigt und anschließend versucht hat, durch den Mord die Tat zu verdecken.

Zwar können die Angehörigen nach dem Urteil nach vorne blicken, doch laut Anwältin Christina Klemm wird das alles andere als einfach für die Familie:

„Gerade sagte mir meine Mandantin nochmal, das sei jetzt ein richtiger Schritt, aber jetzt kann es erst wieder beginnen, darüber nachzudenken, was machen wir jetzt eigentlich, wie kommen wir darüber hinweg.“

Ein schrecklicher Fall, der für die Familie eine einzige Hölle gewesen sein muss, während er vor Gericht verhandelt wurde.

Wir wünschen allen Angehörigen viel Kraft für die Zukunft.