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Berlin: Senat beschließt sogenannten Mietendeckel für die Hauptstadt – Miete darf fünf Jahre nicht ansteigen

In vielen Städten Deutschlands und auch weltweit steigen unaufhörlich die Mieten und solange diese bezahlt werden, ist kein Ende in Sicht.

Wohnraum ist knapp und trotzdem strömen immer mehr Menschen in beliebte Großstädte wie Berlin, München oder Hamburg. Diese möchten natürlich alle auch ein Dach über dem Kopf haben, doch das ist aufgrund steigender Mieten immer mehr eine Mammutaufgabe.

In Berlin wurde beispielsweise schon monatelang darüber debattiert, inwiefern man diesen ansteigenden Mieten Herr wird und seit heute ist klar wie.

Wie n-tv berichtete, hat der Berliner Senat grünes Licht für den sogenannten Mietendeckel gegeben und möchte dadurch die weiter ansteigenden Wohnkosten stoppen.

Am vergangenen Freitag hatte die rot-rot-grüne Landesregierung nach Angaben aus Senatskreisen den von den Regierungsparteien formulierten Kompromiss umgesetzt und schlussendlich den Mietendeckel verabschiedet.

Mieten stiegen an

In Deutschlands Hauptstadt waren die Mieten in den vergangenen Jahren rapide gestiegen und durch diesen Beschluss plant die Regierung, dass die Mieten in den nächsten fünf Jahren eingefroren sind.

Dazu zählen rund 1,5 Millionen Wohnungen, die vor dem Jahr 2014 gebaut wurden und außerdem wurde eine Obergrenze ins Leben gerufen.

Diese liegt bei 9,80 Euro Kaltmiete je Quadratmeter und richtet sich nach Baujahr und Ausstattung der Wohnung und darf auch bei Neuvermietungen nicht überschritten werden.

Auch Bestandsmieten dürfen demnach nicht mehr als 20 Prozent über der Obergrenze liegen, ansonsten kann der Mieter eine Absenkung auf dieses Niveau fordern.

In den vom Senat erstellten Entwurf hat dieser aber noch kurzfristig eine Klausel eingebaut. Diese erlaubt, dass die Obergrenze um einen Euro erhöht werden darf, solange eine Wohnung „modern ausgestattet“ ist.

Das sind Immobilien, auf die mindestens drei der folgenden Merkmale trifft: eine Einbauküche, einen hochwertigen Bodenbelag, einen Aufzug, eine hochwertige Sanitärausstattung oder einen niedrigen Energieverbrauchskennwert.

Ab 2020 gilt der Mietendeckel

Bis Anfang 2020 soll das Gesetz zum Mietendeckel endgültig vom Abgeordnetenhaus beschlossen sein und ab dem 18. Juni 2019 rückwirkend gelten.

Voraussichtlich Ende 2020, also neun Monate nach Beschluss, soll die Mietsenkungsregel kommen, damit noch genug Zeit ist, um die Umsetzung vorzubereiten und zusätzlich 250 Mitarbeiter in der Verwaltung einzustellen.

Kritik an diesem Vorgehen kommt vonseiten der Immobilienwirtschaft. Diese kritisiert die Pläne und befürchtete etwa negative Auswirkungen auf den Wohnungsbau, sowie auf Investitionen unter anderem in die Modernisierung.

Der Mieterverein hält den Mietendeckel dagegen für eine historische Chance, der breiten Masse der Bevölkerung bezahlbare Mieten zusichern zu können.

Allerdings greift der Mietendeckel nicht bei jeder Wohnung. Ab 2022 haben Vermieter die Möglichkeit, jährlich 1,3 Prozent als Inflationsausgleich auf die Miete zu addieren.

Außerdem sind Modernisierungsmaßnahmen für mehr Barrierefreiheit oder Klimaschutz ohne Genehmigung möglich und diese dürfen bis zu einem Euro je Quadratmeter auf die Miete umgelegt werden.

Sollte es sich dabei aber um höhere Modernisierungskosten handeln, kann ein Vermieter Fördermittel beantragen.

Mieter in Berlin haben durch diesen Beschluss die Möglichkeit, ihre eigene Miete noch einmal nachzurechnen und bei entsprechender Verletzung des Mietendeckels aktiv zu werden.

Da die Hauptstadt die erste Stadt Deutschlands ist, die derart gegen die Mietkosten angeht, muss man abwarten, inwieweit der Mietendeckel zu einem faireren Wohnen führt.

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