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Bonn: Dieb bricht in Mehrfamilienhaus ein, entdeckt kinderpornografisches Material auf PC – zeigt Mann an

Wird in die eigene Wohnung oder in das eigene Haus eingebrochen, geht man eigentlich davon aus, dass es die Diebin oder der Dieb auf kostbare Dinge abgesehen hat.

Jegliche Wertgegenstände eingepackt und schnell wieder den Tatort verlassen. So oder so ähnlich kennt man es aus Filmen und passiert wohl auch beim Großteil von Raubzügen.

In Bonn kam es vor kurzem genau zu solch einer Situation, doch was der Dieb dann entdeckte, damit hatte er wohl nicht gerechnet.

Wie die Bild berichtete, war der Kriminelle in ein Mehrfamilienhaus eingebrochen und schaute sich gerade in einer Wohnung um, als er einen völlig unerwarteten Fund machte.

Der Mann entdeckte nämlich kinderpornografisches Material auf dem Computer des Wohnungsinhabers.

16.000 Bilddateien von Kindern

Rund 16.000 kinderpornografische Bilddateien wurden ihm angezeigt und das nahm den Dieb wohl dermaßen mit, dass er, als er später gefasst wurde, den 41-jährigen Inhaber der Wohnung anzeigte.

Der Fall ging mittlerweile schon vor das Bonner Landgericht und der Mann aus Hennef wurde bereits verurteilt.

Ein Gerichtssprecher teilte am gestrigen Donnerstag mit, dass der Besitzer des Materials mit einem Jahr Haft mit Bewährung bestraft wurde.

Für den Einbrecher fiel die Strafe geringer aus. Er bekam einen Strafbefehl über 750 Euro.

Bei der Verhandlung kam heraus, dass der Mann bei seinem Nachbarn im gemeinsam bewohnten Mietshaus eingestiegen war und dabei ein Fahrrad sowie 15 D-Mark mitgenommen hatte, die er bei der Bundesbank in Euro umtauschte.

Das Gericht konnte zudem feststellen, dass der Einbrecher wohlweislich die Finger von den kinderpornografischen Dateien ließ.

Der daraufhin Angeklagte hatte in erster Instanz noch behauptet, dass Nachbarn ihm das strafbare Material in seiner Abwesenheit auf die Festplatten gespielt und ihm so untergeschoben hätten.

Als die Richter in der Berufung seine Geschichte aber für unglaubwürdig hielten, räumte er die Wahrheit ein.

Auch wenn der Dieb auf den ersten Blick natürlich falsch gehandelt hat, als er in die Wohnung einbrach, konnte zumindest der Besitzer von kinderpornografischem Material bestraft werden.

Teile diesen Artikel, wenn Menschen, die solches Material konsumieren, härter bestraft werden sollten.