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Erlass in NRW: Polizei soll in Zukunft Angaben zur Nationalität von Tatverdächtigen machen – nicht alle Länder schließen sich an

Kommt es zu einer Straftat und die Polizei ist auf Zeugenaussagen oder andere Hinweise angewiesen, sind genaue Beschreibungen der Täter von großer Bedeutung.

Neben Größe, Haarfarbe oder Kleidung ist natürlich auch die Hautfarbe äußerst hilfreich, um ein Verbrechen aufzuklären. Dass dadurch zwangsläufig die Nationalität des Verdächtigen bekannt wird, lässt sich in vielen Fällen nicht vermeiden.

Und dennoch achten viele Pressestellen der Polizei darauf, diese nicht zu nennen und sich nur auf die äußerlichen Merkmale zu konzentrieren.

In Nordrhein-Westfalen wurde dagegen jetzt ein Beschluss erlassen, der den Beamten genau das nun vorschreibt.

Wer in Zukunft die Nachrichten in NRW lesen wird, dem dürfte ein essentieller Unterschied bei der Berichterstattung über Straftaten und den damit verbundenen Verdächtigen auffallen.

Wie die FAZ nämlich berichtete, wurde ein Beschluss erlassen, der die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei ändert.

Demnach soll in Zukunft die Nationalität aller Tatverdächtigen, die in einem Verbrechen verwickelt sind, genannt werden. Aber natürlich nur dann, wenn diese auch zweifelsfrei feststeht.

Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte zu der geplanten Änderung:

„Ich werbe seit meinem Amtsantritt um Transparenz. Das sollten wir in Zukunft auch in der Pressearbeit der Polizei noch konsequenter umsetzen.

Wir nennen alle Nationalitäten von Tatverdächtigen, die wir sicher kennen – selbstverständlich auch die von deutschen Tatverdächtigen. Ich bin der festen Überzeugung, dass diese Transparenz das beste Mittel gegen politische Bauernfängerei ist.“

Erlass im Wortlaut

Wortwörtlich ist in diesem Erlass bislang zu lesen:

„Auf die Zugehörigkeit zu einer Minderheit wird in der internen und externen Berichterstattung nur hingewiesen, wenn sie für das Verständnis eines Sachverhalts oder für die Herstellung eines sachlichen Bezugs zwingend erforderlich ist.“

Volker Stennei, Presseratssprecher des Deutschen Presserats, begrüßte dieses Vorgehen:

„Die Entscheidung, ob die Nationalität für die Berichterstattung relevant ist, muss jede ethisch gebundene Redaktion sorgsam selbst abwägen und treffen. Das kann und darf keine Behörde entscheiden.“

Doch zunächst wird dieser Schritt nur in Nordrhein-Westfalen getätigt.

In Schleswig-Holstein soll die Nationalität etwa nur dann genannt werden, wenn es der Sachzusammenhang erforderlich mache.

Beamten Nennung überlassen

Ein Sprecher des Innenministeriums sagte dazu:

„Es liegt grundsätzlich im Ermessen des Polizeibeamten, zu entscheiden, ob die Nennung der Nationalität relevant für das Tatgeschehen ist.

Ähnlich sehen es auch Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, wo nicht geplant ist, die Nationalität von Verdächtigen zu nennen. Vielmehr soll sie nur in Abstimmung mit den beteiligten Staatsanwaltschaften und Gerichten veröffentlicht werden und sie bei der Beurteilung der Straftat eine Rolle spielt.

Zwar gehöre laut der Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Nationalität von Tatverdächtigen bei der polizeilichen Ermittlungsarbeit dazu, doch GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow merkt an:

„Ermittlungsergebnisse gehören aber nur begrenzt an die Öffentlichkeit.

Deshalb kann es eine generelle Transparenz bei der polizeilichen Pressearbeit in diesem Zusammenhang nicht geben.“

Man darf gespannt sein, ob die Polizei NRW mit der Nennung der Nationalität höhere Aufklärungsquoten erreichen kann.

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