Die Corona-Pandemie hat zwar für ein Erliegen des öffentlichen Lebens und vieler Branchen gesorgt, doch das heißt nicht, dass die Kriminalität abnimmt.
Das wurde anhand des folgenden Falls, der sich am Düsseldorfer Flughafen ereignete, wieder einmal deutlich.
Wie das Hauptzollamt Düsseldorf nämlich in einer Pressemitteilung veröffentlichte, konnte am 26.11.2020 ein Reisender aufgehalten werden, doch unbemerkt an den Beamtinnen und Beamten vorbei wollte.
350.000 Euro in bar
Als die Zöllnerinnen und Zöllner den Mann daraufhin kontrollierten, war auch jedem Beteiligten klar, warum der Mann unentdeckt bleiben wollte: Er hatte nämlich 350.000 Euro in bar an seinem Körper versteckt.
Der 50-Jährige, der in Düsseldorf wohnhaft ist und die türkische Staatsangehörigkeit besitzt, wartete am Flughafen auf seinen Flug in die Türkei, als er kontrolliert wurde.
Zunächst fanden die Beamten mehrere Geldbündel im Wert von 250.000 Euro, die der Reisende in seinen präparierten Schuhsohlen transportieren wollte. Bei der weitern Durchsuchung fanden die Zollbeamten weitere 100.000 Euro, die der Mann in seiner Unterhose aufbewahrt hatte.
Der Mann wurde auf die große Geldsumme angesprochen und dieser gab an, dass er das Geld von einem Bekannten bekomme und in die Türkei transportieren solle. An den Namen oder die Kontaktdaten dieses Bekannten konnte er sich allerdings nicht erinnern.
Der 50-Jährige hatte weder eine Barmittelanmeldung noch einen glaubhaften Beleg über die Herkunft des Geldes, woraufhin die Zöllner das Geld vor Ort sicherten.
Nun wird geprüft, ob das Geld aus legalen Quellen stammt oder ob es Anhaltspunkte für beispielsweise Geldwäsche gibt. Ist das der Fall, wird das Geld beschlagnahmt und einbehalten.
Hohes Bußgeld droht
Zusätzlich wurde gegen den Düsseldorfer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren des Verdachts der Nichtanmeldung von Barmitteln eingeleitet. Dass es sich dabei nicht um sein Geld handeln könnte, spielt keine Rolle.
Betroffene können sich in solch einem Fall auf eine hohe Geldstrafe einstellen. Bei Nichtanmeldung von barmitteln kann ein Bußgeld von bis zu 1.00.000 Euro ausgesprochen werden.
Fabian Pflanz, Pressesprecher des Hauptzollamtes Düsseldorf, sagte zu diesem Fund:
„Dass die Kollegen am Flughafen größere, nichtangemeldete Summen Bargeld finden, ist nichts Ungewöhnliches. Allerdings stellt ein so hoher Betrag, der zudem auch noch derart versteckt wurde, auch dort die Ausnahme dar.
Grundsätzlich müssen Barmittel ab 10.000 Euro sowohl bei der Ein- als auch Ausreise bzw. aus der EU angemeldet werden. Ziel dabei ist unter anderem die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.“
An diesem Fall sieht man einmal mehr, dass der Zoll auch in Zeiten von Corona nicht schläft und sich niemand allzu sicher fühlen sollte.
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