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Schwangere wird von Gericht zur Abtreibung in 22. Schwangerschaftswoche gezwungen

Rund um das Thema Abtreibung herrschen seit Jahren verschiedenste Diskussionen und Streitpunkte.

Wer darf wann und warum sein ungeborenes Kind abtreiben lassen? Je nach Land, Religion und Gesundheitszustand gibt es darauf sehr viele verschiedene Antworten.

Meist geht es dabei allerdings darum, Müttern eine Abtreibung zu verbieten. Großbritannien hat nun eine vollkommene andere Diskussion.

Laut einem Gerichtsurteil soll eine werdende Mutter gezwungen werden, ihr Kind in der 2. Schwangerschaftswoche abzutreiben.

Großbritannien: Ein Gerichtsurteil, welches über die Grenzen von Großbritannien hinaus für große Aufregung sorgte. Eine Frau soll zu ihrer Abtreibung gezwungen werden.

Wie britische Medien berichten, handelt es sich um eine Frau, die zwischen 20 und 30 Jahre alt ist. Genaues Alter und ihr Name werden nicht genannt.

Geistige Behinderung als Auslöser

Die Schwangere hat eine mittelschwere Lernstörung aufgewiesen. Ihr geistiger Entwicklungsstand soll sich auf dem eines sechs- bis neunjährigen Kindes bewegen. Eine Affektstörung kommt ebenfalls hinzu.

Daraufhin hatten Ärzte zu einer Abtreibung geraten.

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Gericht zwingt zur Abtreibung

Da die betroffene Frau keinen Abbruch ihrer Schwangerschaft will, musste ein Gericht den Fall klären. Dafür ist der Court of Protection in England zuständig. Dieser kümmert sich um Menschen, denen mentale Fähigkeiten abgesprochen werden, für sich selbst entscheiden zu können.

Obwohl die Mutter ein Versprechen abgibt, sich um das Kind zu kümmern und selbst der Sozialarbeiter, der dem Fall zugeteilt wurde, für die Fortführung der Schwangerschaft plädiert, entschied Richterin Nathalie Lieven anders.

Die Frau muss abtreiben und das obwohl sie in der 22. Schwangerschaftswoche ist.

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Sky zitiert Richterin Lieven, die den Fall als „herzzerreißend“ betitelt.

„Mir ist klar, dass es ein immenser Eingriff ist, wenn der Staat einen Schwangerschaftsabbruch anordnet. Aber ich muss im besten Interesse der Frau entscheiden, nicht nach den Ansichten der Gesellschaft.“

Der ausschlaggebende Punkt sei es, dass die schwangere Frau nur im „Anschein“ will, dass sie ihr Kind bekommen kann. Sie soll gar nicht realisieren können, was mit einem Kind einhergehen würde.

„Ich denke, sie will auf dieselbe Weise ein Baby haben, wie sie eine schöne Puppe möchte“

Der Fall, dass die Frau nach der Geburt gezwungen ist das Kind abzugeben wird als zu realistisch eingestuft. Solch ein Erlebnis würde sie deutlich mehr traumatisieren als eine Abtreibung, heißt es.

Ist es die richtige Entscheidung des Gerichts?

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