Deutschlands Hauptstadt gilt nicht erst seit dem berüchtigten Görlitzer Park als Stadt, in der man leichter als anderswo an Drogen kommt.
Auch in der Partyszene gehört es zum guten Ton, sich durch illegale Drogen aufzuputschen und so die Nächte zum Tag zu machen.
Während es für das pflanzliche Marihuana bereits einen Eigenbedarfsregelung in Berlin und Brandenburg gibt, sind anderen Drogen, wie das häufig genommene Kokain, von solch einer Regelung noch nicht eingeschlossen.
Doch das könnte sich laut des Stern ändern.
Catherina Pieroth, drogenpolitische Sprecherin der Berliner Grünen, hat sich dafür ausgesprochen, dass auch kleinere Mengen von Kokain und Heroin als Eigenbedarf zugelassen werden.
Das sagte die Sprecherin im Berliner Abgeordnetenhaus gegenüber dem RBB:
„In Berlin haben wir die Möglichkeit, den Eigenbedarf für härtere Drogen wie Kokain und Heroin bewusst zu regeln. Dieser könnte bei drei Gramm liegen.“
Entlastung für Berliner Justiz
Auf diesem Weg möchte Pieroth insbesondere die Berliner Justiz entlasten, weil viele kleinere Drogendelikte einen großen Arbeitsaufwand benötigen.
Durch einen Eigenbedarf würden diese Verfahren wegfallen und die freigewordenen finanziellen Mittel könnten in die Drogenberatung und -aufklärung fließen.
Pieroth weist aber auch darauf hin:
„Darum geht es letztendlich, dass wir nicht Drogenkonsum fördern wollen, sondern beraten wollen, mit den Menschen sprechen wollen und nicht Probleme verlagern beziehungsweise Menschen abstempeln wollen.“
Es helfe außerdem niemandem, wenn ein Suchtkranker mit einer kleinen Menge Heroin erwischt werden würde und aufgrund dessen eine hohe Geldstrafe zahlen müsste.
Auch wenn der Justizsenator Dirk Behrendt den Grünen angehört, steht er diesem Vorschlag eher skeptisch entgegen.
Er sehe keine Mehrheit in der rot-rot-grünen Regierung und vom Koalitionspartner SPD gab es sogar Kritik an einer möglichen Eigenbedarfsregelung für Kokain und Heroin.
Verharmlosung von Drogen
Pieroth werde außerdem von CDU-Politikern vorgeworfen, sie würde lebensgefährliche Drogen verharmlosen.
Doch diese Anschuldigung kann dadurch abgeschwächt werden, dass in Schleswig-Holstein etwa der Besitz von einem Gramm Heroin und drei Gramm Kokain als Eigenbedarf gezählt und als straffrei bewertet wird.
Bei diesen Mengen werden etwaige Strafverfahren gegen Konsumenten eingestellt und das ist laut des § 31a des Betäubungsmittelgesetzes möglich.
Demnach kann ein Verfahren eingestellt werden, solange vorausgesetzt ist, dass die Schuld des Täters als gering eingeschätzt wird und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung existiert.
Auch wenn dieser Vorstoß vonseiten der Grünen-Politikerin zunächst einmal für Verwunderung sorgt, ist die Begründung dafür durchaus plausibel.
Allerdings kann man auch die Kritik daran verstehen.
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