Hungrige Rentnerin stiehlt Essen, um zu überleben – dafür muss sie jetzt ins Gefängnis

Gesetz ist Gesetz.

Bei manchen Gesetzen und Regeln kann man sich nur wundern und verständnislos den Kopf schütteln. Bei dieser Geschichte, die bereits bundesweit für Aufsehen gesorgt hat, wird es genauso sein. Versprochen.

Die Rente reichte für die 84-jährige Rentnerin, Ingrid M., nicht aus, um etwas Vernünftiges zu essen – dann ließ sie sich zu mehreren Ladendiebstählen verleiten. Und was passierte darauf? Sie kam ins Gefängnis.

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Eine 90-tägige Haftstrafe bekam Ingrid aus Bad Wörishofen, die darauf gehofft hatte, ohne Gefängnisstrafe davonzukommen. Sie hat sich mehrmals zum selben Verbrechen schuldig bekannt, sie beging aufgrund Hungers die Diebstähle.

„Das ist ein Schlag für mich, mir geht es unendlich schlecht“, sagte die ältere Frau der tz.

Ingrids Anwältin hatte ein Gnadengesuch an das bayerische Justizministerium gestellt, welches jedoch abgelehnt wurde.

Die Waren, die Ingrid mitgenommen hatte, waren keine Luxusgüter. Es waren Lebensmittel und andere Kleinigkeiten, eine Creme und nur „Waren, die bereits reduziert waren“, sagte die Rentnerin.

Früher hat Ingrid als Schneiderin gearbeitet; fast ein halbes Jahrhundert hat sie in diesem Beruf verbracht. Die Rentnerin hatte sich wochenlang nur von Knäckebrot und Wasser ernährt – zum Schluss sah sie keinen Ausweg mehr, als Lebensmittel zu stehlen.

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Sie wurde fünf Mal beim Diebstahl in Supermärkten erwischt. Insgesamt betrug der Warenwert 70,11 Euro. Eine Geldstrafe folgte, die sie aber wegen ihrer geringen Rente nicht bezahlen konnte, sowie zwei Bewährungsstrafen. Wenn die Bewährungen widerrufen werden, kann die Gefängnisstrafe sogar noch länger werden als 90 Tage – bis zu 9 Monate!

Schämt sich

Wieso hat Ingrid gestohlen, und warum hat sie ihre Geldstrafe nicht bezahlt?

Nach Abzug aller Fixkosten wie Miete, Strom und Geld für Medikamente hat Ingrid höchstens 100 Euro im Monat zur Verfügung. Hilfe lehnte Ingrid strikt ab. „Ich schäme mich für meine Altersarmut“, sagte Ingrid und fuhr fort: „Ich habe aus Hunger gestohlen, aus reiner Not. Ich schäme mich so.“

Die Pflichtverteidigerin von Ingrid, Anja Mack, meint zwar, dass das Urteil rechtmäßig sei. Sie sagt aber auch, dass sie nicht verstehen kann, dass eine Frau in diesem Alter für diese Taten eingesperrt werden muss.

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Ingrids Arzt hält sie für „nicht haftfähig“, doch die Gefängnisärzte und der Landgerichtarzt haben zum Haftantritt grünes Licht gegeben.

Es ist unverschämt, dass eine Frau in Ingrids Alter zu wenig Geld zur Verfügung hat, um sich einfache Lebensmittel zu kaufen. Wir müssen unsere älteren Mitmenschen unterstützen und sicherstellen, dass kein Rentner mehr aufgrund von Altersarmut stehlen muss.

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