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Jagd auf Fahrradfahrer mit Kopfhörern: Morgen kontrollieren 11.000 Polizisten in ganz Deutschland

Mit Musik im Ohr in die Pedale treten? Grundsätzlich sind Kopfhörer beim Fahrradfahren ja erlaubt. Dennoch gibt es Einschränkungen.

Um auf jene hinzuweisen, sind am morgigen Donnerstag, den 20. September, laut Angaben der Berliner Morgenpost fast 11.000 Polizisten auf Deutschlands Straßen unterwegs. Der bundesweite Aktionstag beginnt bereits um 6 Uhr morgens, berichtet das organisierende Innenministerium Sachsen-Anhalt.

Besonders Radler und Fußgänger, die Kopfhörer tragen und zugleich aufs Handy schauen, werden morgen ins Visier der Beamten geraten. Und auch Auto- und LKW-Fahrer müssen mit Kontrollen rechnen.

Dabei herrscht für Fahrradfahrer kein generelles Musikverbot. Nur dann, wenn die Lautstärke die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigt, kann es zu Problemen kommen. Wenn Radfahrer also nicht auf die Ansprache der Polizei reagieren, müssen sie wegen erheblicher Beeinträchtigung des Gehörs mit einer Verwarnung und zehn Euro Strafe rechnen, so der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC).

Aktionstag zur Ablenkung im Straßenverkehr

Nicht nur musikhörende Fahrradfahrer könnten morgen Probleme mit dem Gesetz bekommen. Insgesamt sind rund 3200 Aktionen geplant, berichtet das Ministerium. Neben der gezielten Suche nach Dränglern, Handy am Steuer und Anschnall-Vergessern gibt es in Infoaktionen auch die Gelegenheit, sich über die Gefahren vermeintlicher Kavaliersdelikte zu informieren. In Parcours können Interessierte beispielsweise am eigenen Leib testen, wie sehr selbst kleine Ablenkungen die Konzentration auf den Straßenverkehr beeinträchtigen.

2017 entschieden Deutschlands Innenminister, jedes Jahr einen solchen Aktionstag zu organisieren, um die Bevölkerung über unterschätzte Gefahren im Straßenverkehr aufzuklären. Morgen geht die Aktion in die erste Runde.

Eine Sekunde der Unachtsamkeit kann manchmal den Unterschied zwischen einer Alltagssituation und unermesslichem Leid bedeuten. Passt gut auf morgen – aber haltet euch auch an allen anderen 364 Tagen im Jahr an die Regeln, euch und allen anderen Verkehrsteilnehmern zuliebe.