Foto: AP via California Department of Corrections and Rehabilitation

Lebenslang verurteilter Häftling möchte in Einzelzelle, darf aber nicht – ermordet daraufhin zwei Kinderschänder

Was hinter den großen, dicken Gefängnismauern passiert, lässt sich nur erahnen, die Realität sieht mit großer Wahrscheinlichkeit komplett anders aus.

Zwar kann man dank Dokumentationen und Filmen, die auf wahren Begebenheiten beruhen, eine ungefähre Ahnung vom Gefängnisalltag bekommen, wirklich wissen tun es aber nur die Gefängnismitarbeiter und natürlich die Inhaftierten.

Dass verurteilte Menschen, die zuvor durch Gewalttaten auffielen und deswegen vielleicht auch sogar eingebuchtet wurden, in diesem geschützten Gebäude keine Gewalt mehr erfahren, ist dagegen eher unwahrscheinlich.

Das zeigt der folgende Fall, der sich in einem Gefängnis im US-amerikanischen Bundesstaat Kalifornien ereignet hatte, wie die Welt berichtete.

Dort sitzt seit 2009 der Häftling Jonathan W. eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes ab.

Vor kurzem wurde aber seine Sicherheitsstufe in dem kalifornischen Gefängnis heruntergesetzt, was dazu führte, dass er seine Einzelzelle verlassen durfte und eine größere Zelle mit mehreren Insassen bezog.

Dort waren auch David B. (48) und Graham D. (62), beide ebenfalls zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen sexueller Nötigung von Kindern unter 14 Jahren verurteilt.

In einem später verfassten Schreiben ist nachzulesen, dass ein Mann, von W. als „Kinderschänder #1“ bezeichnet, versuchte, seine Mithäftlinge zu provozieren, indem er Kindersendungen im Fernsehen geschaut hab.

Jonathan W. beschreibt die Situation und die erste Nacht mit dem Neuankömmling mit folgenden Worten:

„Ich konnte nicht schlafen, weil ich nicht gleich getan hatte, was ich instinktiv direkt in diesem Moment hätte tun sollen.“

Foto: AP via California Department of Corrections and Rehabilitation

Weil er wusste, dass Konfliktpotenzial in diesem Verhalten lag, hatte W. eine Vertrauensperson der Anstalt gewarnt und diese gebeten, ihn in seine alte Zelle zurückzubringen, weil er sich womöglich nicht beherrschen können würde.

Doch dieser Bitte kam der Gefängnismitarbeiter nicht nach.

Als der Zellennachbar dann wieder den Fernseher einschaltete und das Kinderprogramm wählte, wurde er von einem weiteren Häftling gefragt, ob das gerade wirklich passiere.

W. ging einen Schritt weiter:

„Ich erinnere mich noch, dass ich nur sagte: Ich erledige das.“

Kurz darauf habe er den Mann mit einem Rohr niedergeschlagen und getötet.

Als er sich dann auf den Weg zu einem Justizbeamten machen wollte, um sich zu stellen, begegnete er seinem zweiten späteren Opfer, das W. auch als Kinderschänder bekannt war.

Ihn griff er ebenfalls an und schlug ihn tot.

Er legte nach den beiden Angriffen ein umfassendes Geständnis ab und bei der folgenden Gerichtsverhandlung wolle er sich ebenfalls schuldig bekennen.

Warum die Gefängnismitarbeiter trotz der vorherigen Warnung des Insassen nicht tätig wurden, lässt sich nicht erklären.

Die Verhandlung vor Gericht wird zeigen, welche Auswirkungen der Vorfall für den Täter haben werden.