Als sich am 3. Juli der ICE von Hamburg auf den Weg nach Berlin machte, gingen die meisten Fahrgäste wohl von einer entspannten Fahrt aus.
Doch obwohl diese Strecke innerhalb von zwei Stunden zurückgelegt werden kann, werden sowohl Passagiere als auch die Angestellten der Deutschen Bahn diesen Tag nicht mehr so schnell vergessen.
Wie die BZ berichtete, wurde dort nämlich der 30-jährige Mohammed T. kontrolliert, was zweifellos keine Überraschung ist. Umso überraschter waren aber die Kontrolleure darüber, was dann passierte.
Kein Ticket und anschließende Terror-Drohung
Der Mann hatte nämlich kein gültiges Ticket und anstatt seinen Fehler einzugestehen, rastete er aus und drohte damit, den ganzen ICE in die Luft zu sprengen.
Das sorgte für entsprechende Aufregung und Angst bei allen Beteiligten und führte dazu, dass der Zug mit den mehr als 300 Fahrgästen evakuiert wurde. Anschließend überwältigte die Spezialeinheit GSG 9 den in Algerien geborenen Franzosen.
Die Unterbrechung sorgte anschließend dafür, dass es zu 59 verspäteten, elf ausgefallenen und 19 umgeleiteten Zügen kam.
Bei der Aufnahme der Personalien von Mohammed T. (geboren am 19. Februar 1990 im algerischen Ain Beida) kam dann heraus, dass er allein in Deutschland seit dem 22. Mai fünfmal von der Bundespolizei beim Schwarzfahren erwischt worden war.
In Frankreich ist er zudem kein Unbekannter. Dort weist sein Vorstrafenregister Hehlerei, Körperverletzung, Einbruchdiebstahl, Betrug, Unterschlagung, Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (Drogenbesitz) auf.
Alles andere als kleine Vergehen mit anderen Worten.
Umso verständnisloser reagierten alle Beteiligten, als das Strafmaß für T. bekanntgegeben wurde: Er muss 60 Tagessätze zu 15 Euro fürs Schwarzfahren zahlen. Das macht in Summe 900 Euro.
Keine gültigen Papiere
Obwohl er nicht mal gültige Papiere bei der Festnahme mit sich führte, Pass und Personalausweis sind bereits in Frankreich abgelaufen, und laut eigenen Angaben in einem Abrisshaus im niedersächsischen Diepholz vom Flaschensammeln lebt, sahen die Richter keine Bewandtnis, ihn strenger zu bestrafen.
Der 30-Jährige gab darüber hinaus an, dass er sich seit 2019 in Frankreich wegen seines langjährigen Cannabiskonsums in psychologischer Behandlung befindet.
In einem Antrag der Bundespolizei steht überraschend, dass sich T. weder berufstätig noch arbeitssuchend gemeldet habe und auch nicht über „ausreichende Existenzmittel sowie die erforderliche Krankenversicherung“ verfüge und daher auf „Aberkennung des Freizügigkeitsrechts“ plädiert wurde, mit der die Ausweisung T.s erreicht werden sollte.
Aber dazu kam es auch nicht.
Die Bundespolizei hatte sogar angeboten, den Mann an die deutsch-französische Grenze zu bringen, doch das lehnte er ab.
Er verabschiede sich stattdessen nach der Verhandlung am Freitag und wollte Richtung Diepholz, Berlin oder Köln „zum Bahnhof“.
Man könnte vermuten, dass nach dieser Aussage die nächste Schwarzfahrt schon feststeht. Als bei ihm die Barmittel festgestellt wurden, hatte er weniger als einen Euro in der Tasche.
Unvorstellbar, was die Fahrgäste und Mitarbeiter in dem Zug durchgemacht habe müssen.
Umso unverständlicher, dass der vorbestrafte Mann mit so einer milden Strafe davonkam.
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