Allgemein sollen Kinder in der Grundschule darauf vorbereitet werden, an der weiterführenden Schule ihren Schulabschluss zu machen und dann ins Berufsleben zu starten.
Deswegen ist es umso wichtiger, dass sie direkt von Anfang an richtig für ihren Weg vorbereitet werden. Dazu gehört auch das Erlernen der deutschen Sprache, bzw. der deutschen Rechtschreibung.
In Nordrhein-Westfalen hatten dagegen viele Grundschüler die Möglichkeit, nach dem Prinzip „Schreiben nach Gehör“ ihre ersten Schreibversuche zu starten. Nach Kritik soll das aber jetzt wieder abgeschafft werden.
Einige von uns erinnern sich vielleicht noch an die Grundschule und daran, wie stolz man war, als man endlich lesen und schreiben konnte. Ein großer Schritt in Richtung erwachsen werden.
Man lernte, dass nämlich nicht mit „h“ oder Hund nicht mit „t“ geschrieben wird, weil das zur deutschen Rechtschreibung gehörte.
In Nordrhein-Westfalen wird an einigen Grundschulen dagegen ein anderer Ansatz benutzt, bei dem die Kinder mit „Schreiben nach Gehör“ die Rechtschreibung auf eigene Faust kennenlernen sollen.
Dabei kamen dann Wortschöpfungen wie „Fata“, „Somer“ und „Hunt“ dabei heraus, die Erst- und Zweitklässler wurden aber nicht korrigiert. Nach immer lauter werdender Kritik soll das jetzt aber wieder aufhören.
Laut der Welt hat die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW eine Abkehr eingeleitet, damit „Schreiben nach Gehör“ zukünftig der Vergangenheit angehört.
Demnach sollen Grundschüler 533 Wörter zu ihrem Pflichtwortschatz zählen und dabei auch die deutsche Rechtschreibung nicht mehr missachten. Bereits ab dem Schuljahr 2019/20 sollen Lehrerinnen und Lehrer das an ihre Schüler vermitteln.
Dadurch wird zum ersten Mal ein verbindlicher Grundwortschatz in diesem Bundesland eingeführt, wie die Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) in der Landeshauptstadt Düsseldorf mitteilte.
Richtige Rechtschreibung ist elementar
Sie sagte zu der Debatte:
„Die Regeln der deutschen Rechtschreibung können und müssen von der ersten Klasse an gelernt werden“, Schulstudien hätten nämlich bewiesen, „dass zu viele Schülerinnen und Schüler die Rechtschreibung nicht gut genug beherrschen.“
Damit das auch klappt, soll die Lehrerschaft in Zukunft verstärkt ihre Schülerinnen und Schüler kontrollieren und „Schreiben nach Gehör“ solle „auf die Anfangsprozesse des Schreibenlernens begrenzt“ werden, erläuterte die Schulministerin.
Geplant ist, dass der Pflichtwortschatz aus zwei Teilen besteht: Zum einen aus 533 Nachdenk- und Merkwörtern. Dazu gehören das Wort „Hund“ oder auch das Wort „viel“, bei dem man die Schreibweise erlernen muss und nicht ableiten kann.
Auch „Dienstag“ und „fliegen“ mit „ie“, sowie „kämpfen“ mit „pf“ oder „nehmen“ mit „h“ dürfen nicht mehr falsch geschrieben werden.
Der andere Teil besteht aus 200 Wörtern, die einen individuellen Wortschatz unterstützen. Dabei sind vor allem Wörter wie „Fußball“ oder „Karneval“ wichtig.
In der Handreichung heißt es als Begründung, korrekte Rechtschreibung zu beherrschen sei „kein naturwüchsiger Prozess, der quasi von alleine geschieht. Abschreiben ist für die grundlegende Entwicklung von Rechtschreibkonferenz und als Arbeitstechnik für das Üben grundlegend – auch schon in Klasse 1.“
„Schreiben nach Gehör“ wird also abgeschafft, Grundschulkinder sollen in Nordrhein-Westfalen zukünftig wieder die Rechtschreibregeln der deutschen Sprache erlernen.
Vorbei sind die Zeiten von „Hunt“ oder „Fata“.
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