In der Beziehung zwischen Pflegerin bzw. Pfleger und Patientin bzw. Patient muss nicht nur gegenseitiger Respekt, sondern auch Vertrauen herrschen.
Beide Parteien treffen sich oft in sehr persönlichen und intimen Momenten und ohne dieses Vertrauen ist eine Zusammenarbeit eigentlich gar nicht möglich.
Umso fassungsloser macht da der Fall in Thüringen, genauer gesagt im Landkreis Gera, über den die Bild berichtete und über den jetzt das Urteil gefällt wurde.
Unfassbare Tat in ihrer eigenen Wohnung
Im vergangenen Jahr hatte dort ein damals 18-jähriger Pflegehelfer, der für einen ambulanten Dienst arbeitete und die Betreuung einer 100-jährigen Frau in ihrer Wohnung übernommen, ein Verbrechen verübt.
Er hatte die Seniorin, als sie nach dem Baden aus der Wanne stieg, nämlich gepackt und brutal vergewaltigt.
Eugen Wagner, Richter am Jugendschöffengericht und früherer Stadtrat der Grünen in Gera, wurde auf diesen Fall angesetzt.
Für Aufsehen sorgte Wagner in der Vergangenheit, als er einen 73-jährigen Schwarzfahrer ohne Bewährung zu einer Gefängnisstrafe verdonnerte.
Dieses Schicksal blüht dem Vergewaltiger der 100-Jährigen hingegen nicht.
Er wurde stattdessen zu einer Jugendstrafe von 22 Monaten wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses verurteilt. Und das auch noch auf Bewährung.
Der Richter erhofft sich außerdem eine pädagogische Wirkung durch eine Bewährungsauflage: Zu der Strafe gehören auch 101 gemeinnützige Arbeitsstunden, eine Stunde Arbeit für jedes Lebensjahr seines heute 101-jährigen Opfers.
Durch das Ableisten dieser Strafe solle der Jugendliche immer an seine Tat denken.
Im Zuge des Prozesses hatte mittlerweile 19-Jährige seine Tat gestanden.
Ein schrecklicher Gedanke, wie die arme Frau hinterrücks und ahnungslos von ihrer Vertrauens- und Bezugsperson vergewaltigt wurde.
Wir wünschen ihr alles Gute für die Zukunft.
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